Pressemitteilung: Abschaffung der 150-Euro-Zollbefreiung – überfälliger Schritt zu fairem Wettbewerb in Zeiten von Shein, Temu und Co.

Ab Mittwoch, dem 1. Juli 2026, erhebt die EU eine vorübergehende Zollgebühr von drei Euro auf Sendungen von einem Wert bis zu 150 Euro, die von außerhalb der EU importiert werden. Diese Maßnahme kommentiert Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und Grüne/EFA-Berichterstatterin der Zollreform:

„Die 150-Euro-Zollgrenze abzuschaffen ist überfällig. Diese Maßnahme attackiert direkt das Geschäftsmodell von Shein, Temu und Co. und ist ein großer Schritt zu fairem Wettbewerb für diejenigen, die sich an unsere Regeln halten. Ziel muss sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich zukünftig auch online wieder darauf verlassen können, dass in der Kinderjacke oder der Kosmetik keine Gefahren lauern. Gleichzeitig ist klar: Die Rechnung zahlt der Importeur, nicht der Verbraucher.

Drei Euro werden für den Importeur, also auch für die Online-Marktplätze, fällig, wenn sie ein T-Shirt einzeln in den Binnenmarkt einführen. Die gleichen drei Euro müssen sie für den Import von 10.000 der gleichen T-Shirts zahlen. Das macht Einzelsendungen aus Drittstaaten, zumeist aus China, schlicht unrentabel. Größere Massen und ganze Container hingegen lohnen sich – und fallen nicht so leicht durch das Kontrollraster von Zoll und Marktüberwachung. Auch die Umwelt kann sich freuen, da der Transport großer Mengen effizienter ist als der von Einzelpaketen.“

Hintergrund:

  • Mit der Maßnahme ist die bisherige „De-minimis“-Zollbefreiung aufgehoben.
  • Diese Pauschalgebühr gilt pro Artikel, basierend auf der Zollklassifikation, nicht auf der Menge. Beispiel: Import eines T-Shirts = drei Euro. Import von 1000 gleichen T-Shirts = auch drei Euro. Import eines T-Shirts und einer Uhr = 6 Euro.
  • Die Aufhebung der Zollbefreiung wird bis zum 1. Juli 2028 gelten, wenn der Zoll-Data-Hub im Rahmen der Umsetzung der Zollreform entstanden sein wird, auf dessen Datenbasis genauer berechnet werden kann.
  • Unabhängig davon wird eine Zollbearbeitungsgebühr als Teil der Zollreform eingeführt, die die Kosten für Zollkontrollen decken soll.