EU-Fluggastrechte – ein großer Erfolg für Reisende

Straßburg, 6. Juli 2026

Morgen, am 7. Juli, stimmt das Europaparlament über das Ergebnis der Schlichtung zwischen Rat und Europaparlament zur Verordnung über die Rechte von Fluggästen ab. Diese Gesetzgebung aus dem Jahr 2013 war über zehn Jahre vom Rat blockiert. Das Ergebnis kommentiert Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„Die Abstimmung über die EU-Fluggastrechte ist ein großer Erfolg für Reisende. Nach über zehn Jahren Stillstand können sich Fluggäste endlich auch über ein hohes Verbraucherschutzniveau in der EU freuen. Das Europaparlament konnte sich dabei erfolgreich an der Seite der Reisenden gegen die Konzerninteressen der Airlines durchsetzen, die von Teilen des Rates vertreten wurden. 

Auch wenn der Druck für eine Abschwächung groß war, gilt weiterhin: Eine Entschädigung gibt es schon ab drei Stunden Verspätung. Und es ist die Verantwortung der Airline, schnell und klar darüber zu informieren, wie die Erstattung erfolgt. 

Über den bisherigen Status Quo hinaus bekommen Reisende bei Ausfällen zukünftig die Wahl: Entweder Rückzahlung oder Umbuchung – und das auch, wenn auf eigene Faust ein neuer Reiseweg gefunden wird. Wenn ein Flug umgeleitet werden muss, sind die Airlines verpflichtet, Reisende vom neuen Ziel zum eigentlichen Flughafen zu transportieren. Und Rückflüge dürfen nicht mehr gestrichen werden, nur weil man den Hinflug nicht genommen hat. 

Um böse Überraschungen im Buchungsprozess auszuschließen, müssen die Standard-Preise in Zukunft inklusive Handgepäck angezeigt werden. Auch Familien können sich über das Ende versteckter Extra-Kosten freuen: Eltern und Kinder dürfen nicht mehr durch auseinander liegende Sitzplätze getrennt werden, um sie zum Kauf eines Familientickets zu drängen. Und Kinderwägen und Buggys dürfen bis zum Flugzeug mit. Auch die Mitnahme von Musikinstrumenten wird einfacher und günstiger. 

Diese Verbesserungen der Fluggastrechte sind überfällig und ein großer Gewinn für den Verbraucherschutz und Reisende.”