Briefing zum Inhalt des Berichtsentwurfs der Berichterstatter zum Industrial Accelerator Act (IAA)
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Was ist der IAA?
- Der IAA ist ein Boost für die europäische Industrie und das fehlende Puzzlestück für die erfolgreiche Dekarbonisierung, das sich auf die Nachfrageseite im Binnenmarkt konzentriert.
- Davon profitieren Industrie und Klima gleichermaßen: Klimaschutz wird in der EU zum Business Case der Zukunft – gerade auch für den Mittelstand.
- Der Industrial Accelerator Act ist eine Antwort der EU auf den zweiten China-Schock, dem aktuell Tausende von Arbeitsplätzen in der EU zum Opfer fallen. Das Ziel: “Made with EU”, statt “Made in China”. Er ist zentral, um dem unfairen Wettbewerb mit China zu begegnen, gefährliche Abhängigkeiten zu verringern, die europäische wirtschaftliche Sicherheit zu stärken und die industrielle Basis der EU zu sichern.
- Der IAA wirkt durch Anreize: Durch den strategischen Einsatz öffentlicher Gelder soll die Nachfrage nach umweltfreundlichem Stahl, Beton und Aluminium auch durch die Festlegung von Kriterien für die Produktion in Europa (sog. “Made with Europe”-Ansatz) und europäische Netto-Null-Technologien angekurbelt werden. Der Binnenmarkt bleibt offen, da weder Zölle noch Quoten den Zugang für Unternehmen aus Drittstaaten beschränken.
Der Berichtsentwurf stärkt den Kommissionsvorschlag:
- „Made with EU“ und CO₂-Einsparung müssen Hand in Hand gehen: Der Berichtsentwurf stellt sicher, dass bei allen erfassten Produkten die „Made with EU“-Anforderungen einhergehen mit CO2-armer Produktion. Der IAA muss die Dekarbonisierung der erfassten europäischen Schwerindustrie wirtschaftlich sinnvoll gestalten. Der Vorschlag der Kommission sieht beispielsweise Quoten auf Grünen Stahl ohne “Made with EU”-Vorgaben vor. Der Berichtsentwurf macht beide Vorgaben verpflichtend.
- Nachfrage nach CO2-armen und recycelten Produkten stärken: Die Quoten für grünen Stahl, Beton und Aluminium, die kohlenstoffarm hergestellt sein müssen, waren im Vorschlag der Kommission niedrig und lagen unter der derzeitigen Kapazität der EU-Industrie. Der Berichtsentwurf erhöht diese Quoten. Außerdem schafft er einen Leitmarkt für recycelte Materialien aus der EU, einschließlich recycelter Kunststoffe. Das ist zentral für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft: Es schafft einen Business Case. Ebenso soll ein größerer Anteil der Energieauktionen die Anforderung erfüllen, dass strategische Komponenten in der EU hergestellt werden müssen. Das sichert Arbeitsplätze, macht Investitionen rentabel und führt nur zu moderaten Kostensteigerungen – im Vergleich zu den Kosten der Untätigkeit und einem Verlust europäischer Produktion und Arbeitsplätze.
- Das Tempo der Umsetzung weiter erhöhen: Mehr als die Hälfte der Produktionskapazitäten in Europa sind derzeit vorhanden, aber unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Der Berichtsentwurf beschleunigt daher die Umsetzung des IAA im Vergleich zum Kommissionsentwurf:
- Die Stahl-, Aluminium- und Betonindustrie wartet noch immer auf eine EU-weite Definition des Begriffs „kohlenstoffarm“ für ihren Sektor. Der Berichtsentwurf stellt sicher, dass diese Definitionen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorliegen.
- Für Batterie-, Solar- und Windtechnologien stützt sich der Berichtsentwurf auf Branchenzahlen, um zu ermitteln, welche strategischen Komponenten bereits in großem Maßstab in der EU beschafft werden können. Sie sollen in die Herkunftsanforderungen einbezogen werden, sobald machbar.
- Batterien „Made with EU“ auf den Weg bringen: Der Berichtsentwurf konzentriert sich insbesondere darauf, die Nachfrage nach in der EU hergestellten Batterien anzukurbeln. Batterien sind die strategisch wichtigste Technologie der Zukunft, wobei Investitionen in Milliardenhöhe in der EU durch Angriffe auf das Verbrenneraus gefährdet sind. Der Berichtsentwurf schafft die Voraussetzungen für einen Ausbau der Batterieproduktion in der EU. In der EU hergestellte Klein-Elektrofahrzeuge können bei den Verhandlungen über Fahrzeugemissionen erhebliche Vorteile erzielen, wie einen Zugang zu Super-Credits im Autopaket. Der IAA definiert dafür, was ein in der EU hergestelltes Klein-Elektrofahrzeug ist. Im Berichtsentwurf stellen wir sicher, dass die Batterie des Fahrzeugs verpflichtend in der EU hergestellt sein muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen – im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, der entweder auf eine europäische Batterie oder 70 Prozent europäische Komponenten setzt.
- “Made with EU” als eng gefasster geografischer Geltungsbereich: Ziel des IAA ist es, die Nachfrage im Binnenmarkt zu steigern und gleichzeitig den Markt für vertrauenswürdige Partner offen zu halten. Statt mit einem breiten geographischen Ansatz zu starten – wie der Kommissionsentwurf es vorsieht – definieren wir einen engeren geografischen Geltungsbereich, der erweitert werden kann. Der Berichtsentwurf schafft damit einen sensiblen Ausgleich zwischen der Gewährleistung, dass grüner Stahl, Aluminium, Beton oder recycelte Kunststoffe aus vertrauenswürdigen Partnerländern auf der Grundlage der Gegenseitigkeit weiterhin in unseren öffentlichen Bauprojekten verwendet werden können, und dem Stopfen eines möglichen Schlupflochs. Die Einbeziehung vertrauenswürdiger Partner muss mit unserer wirtschaftlichen Sicherheit vereinbar sein und darf keine Schlupflöcher für künstlich verbilligte chinesische Überkapazitäten schaffen. Der IAA muss unsere Abhängigkeiten verringern.
- Ausländische Investitionen in strategischen Sektoren müssen langfristigen europäischen Interessen dienen: Der Berichtsentwurf verschärft die Bedingungen für Großinvestitionen in sensiblen Sektoren, darunter Batterietechnologien, Elektrofahrzeuge, Solartechnologien sowie die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen aus Ländern, die über 40 Prozent der weltweiten Produktion kontrollieren. Das Ziel besteht nicht darin, diese Investitionen zu stoppen oder zu verlangsamen, sondern einen europäischen Mehrwert zu schaffen. Die Bestimmungen werden die Überprüfung ausländischer Investitionen unter Sicherheitsaspekten wie beim Kauf kritischer Infrastruktur oder europäischer Verteidigungsunternehmen ergänzen, die im Rahmen einer anderen Verordnung erfolgt.
- Erleichterung der Genehmigungsverfahren für Industrievorhaben bei gleichzeitigem Naturschutz: Der Bericht führt Schutzmaßnahmen ein, die sicherstellen, dass Natura-2000-Gebiete geschützt bleiben, selbst bei den neu eingeführten Vereinfachungen bei der Genehmigungserteilung.
Weiterer Zeitplan:
- Veröffentlichung des Berichtsentwurf am 09. September
- Besprechung des Berichtsentwurfs in den Ausschüssen am 28. September
- Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen am 07. Oktober, 12.00 Uhr
- Verhandlungen mit den Schattenberichterstatter*innen in den Wochen 43, 45, 46, 47
- Abstimmung im Ausschuss voraussichtlich am 1. Dezember
- Abstimmung im Plenum voraussichtlich im Dezember
