
Pressemitteilung: Entscheidung der EU-Kommission: Konsequente Durchsetzung des Gesetzes für Digitale Märkte gegen Apple und Meta
Gerade hat die Europäische Kommission zwei Entscheidungen in den beiden laufenden Verfahren gegen Apple und Meta unter dem Gesetz für digitale Märkte veröffentlicht, nach der beide eine Geldstrafe zahlen müssen: Apple hat Regeln für App-Entwickler auferlegt, die diese daran hindern, frei mit iPhone-Nutzern zu kommunizieren und zum Beispiel bessere Angebote zu unterbreiten. Meta hatte Nutzern Bedingungen für die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten auferlegt, um diese über verschiedene Dienstleistungen hinweg zu kombinieren, mittlerweile aber Schritte in Richtung Einhaltung des DMA unternommen. Das Gesetz, das im Mai 2023 in Kraft getreten ist, soll den Wechsel zwischen konkurrierenden Online-Diensten wie Social-Media-Plattformen, Internetbrowsern und App-Stores erleichtern und damit kleineren Unternehmen den Wettbewerb mit den großen Tech-Konzernen ermöglichen.
Diese Entscheidung kommentiert Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:
„Die heutige Entscheidung ist keinesfalls der Beginn eines „Tech-Krieges“ als Reaktion auf Trumps erratische Zollpolitik. Sie ist die konsequente Umsetzung von geltendem EU-Recht. Dazu gehört, Apple und Meta nach den Regeln des DMA in letzter Konsequenz mit Strafzahlungen dazu zu bringen, die EU-Digitalgesetzgebung einzuhalten. Dem zu entgehen, ist für die Konzerne sehr einfach: Sie müssen sich nur an geltendes europäisches Recht halten.
Von dem Gesetz über digitale Märkte profitieren gerade kleinere und mittelständische Tech-Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantiks, da es ein Gesetz zur Förderung des fairen Wettbewerbs ist. Der DMA verhindert unfaire Praktiken, die gerade kleinere Akteure davon abhalten, ihre Zielgruppe zu erreichen oder auf bestimmte Daten zuzugreifen, auf denen die großen ihren Daumen durch ihre Marktmacht haben.
An EU-Regeln müssen sich alle Unternehmen halten, die auf dem EU-Binnenmarkt aktiv sind, egal ob in der EU ansässig oder in Drittstaaten. Es wäre höchst besorgniserregend gewesen, hätte die Kommission die im Gesetz vorgesehenen Verfahren weiter verzögert und den Eindruck erweckt, sie lasse sich von Trumps Drohungen erpressen. Im Übrigen laufen auch in den USA seit dieser Woche Gerichtsverfahren gegen die Monopolstellungen einiger großer Tech-Konzerne.“