Pressemitteilung zum legislativen Teils des EU-US-Zollabkommens
EU-US-Zölle: Kein Freibrief vom Europaparlament für einen schlechten Deal
Die Verabschiedung des legislativen Teils des EU-US-Zollabkommens durch die Europäische Kommission kommentiert Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
„Der sogenannte Deal im Zollstreit, den Trump sinnlos vom Zaun gebrochen hat, ist Selbstaufgabe der EU gegenüber einem Erpresser. Daher habe ich kein Interesse daran, den Zollsenkungen für US-Güter einen Freibrief zu erteilen, wenn das Europaparlament zustimmen soll. Nach wie vor hohe Zollsätze für europäische Waren, die in die USA exportiert werden, bei gleichzeitig weit offenen Türen und Toren für US-Produkte, die auf den Binnenmarkt importiert werden: Dieser Handel zwischen den USA und der EU ist weder fair noch auf Augenhöhe.
Wir können uns nur auf eines verlassen, nämlich dass wir uns auf Trump nicht verlassen können. Die Stabilität, die die Europäische Kommission mit dem Deal erreicht sieht, existiert nicht. Der jüngste Beleg: Nur wenige Tage nach dem Deal drohte Trump schon neue Zölle wegen unserer Digitalgesetzgebung an. Man gibt Trump den kleinen Finger und er nimmt die ganze Hand.
Die EU-Regeln gelten für alle Tech-Giganten gleichermaßen, unabhängig davon, woher sie kommen. Das Gesetz über digitale Dienste schützt EU-Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und Hass online. Und das Gesetz über digitale Märkte gibt kleinen und mittleren Unternehmen eine faire Chance, auf dem digitalen Binnenmarkt erfolgreich zu sein.Die Lehre daraus ist klar: Die EU sollte niemals einem Erpresser nachgeben. Ganz im Gegenteil, die EU ihre prodemokratische Tech-Agenda weiterspinnen, indem sie beispielsweise eine Digitalsteuer einführt.“
Hintergrund:
– Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorgelegt, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA vom 21. August 2025 ebnen. Diese Vorschläge sind die ersten Schritte zur Umsetzung dieser Erklärung.
– Die Vorschläge der Kommission stellen den notwendigen legislativen Schritt dar, um die in Abschnitt 1 der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA festgelegten Zollsenkungen der EU in Kraft zu setzen. Das Parlament und der Rat müssen nun die beiden Vorschläge im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können.
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