Pressemitteilung Verbot von Veggie-„Wurst“

Am Mittwoch wird das Europäische Parlament über die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette abstimmen. Die Fraktion der Grünen/EFA begrüßt dies und fordert seit langen Maßnahmen, um die Einkommen der Landwirte gerechter zu gestalten. Allerdings bringt ein Änderungsantrag der Berichterstatterin Imart der EVP-Fraktion eine Einschränkung für pflanzliche Produktbezeichnungen. Begriffe wie “Burger”, “Wurst” und “Schnitzel” sollen laut EVP zukünftig nicht mehr für nicht-tierische Produkte verwendet werden dürfen.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, kommentiert:

„Die EVP hat offenbar wenig Vertrauen in die mündige Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ich dagegen bin mir sicher, dass sie an der Ladentheke sehr wohl verstehen, dass in einem Produkt kein Fleisch steckt, wenn es sich um eine “Veggie-Wurst”, ein “wie Schnitzel” oder einen “pflanzlichen Burger” handelt. Daher kann hier von Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher keine Rede sein.

 

Das von der EVP angestrebte Verbot der Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln mit Namen, die Verbraucherinnen und Verbraucher kennen, würde vor allem unseren Unternehmen auf dem Wachstumsmarkt schaden. Insbesondere für Neukunden oder Menschen, die mit vegetarischen Alternativen experimentieren, ist die Verwendung von Begriffen wie „Steak” oder „Burger” hilfreich, um zu verstehen, wie Fleischersatzprodukte verarbeitet werden können. Unternehmen schätzen, dass rund 20 Prozent ihres Umsatzes auf diese Neukunden entfallen – ein Markt, der verloren ginge, wenn solche Begriffe verboten würden.

 

Fakt ist: Verbraucherinnen und Verbraucher suchen nach Alternativen und immer mehr Unternehmen wollen dieses neue Marktsegment erobern. Diese populistische Debatte für Verbote, angeblich im Sinne des Verbraucherschutzes, schadet den Herstellern pflanzlicher Produkte, verwirrt im Supermarkt und trägt nichts dazu bei, den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu sichern.”

 

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