Pressemitteilung: Gezielte Aufsicht schwarzer Schafe – Europaparlament fordert neuen Ansatz der Marktüberwachung in Zeiten von Temu und Co.

Morgen um 12 Uhr stimmt das Europaparlament über einen Eigeninitiativbericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework) ab. Der neue Rechtsrahmen ist ein wichtiger Regulierungsrahmen, der die Produktsicherheit, Marktüberwachung und Harmonisierung innerhalb des EU-Binnenmarktes gewährleistet. Er regelt so unter anderem, dass Produkte auf dem Binnenmarkt unseren hohen Standards an Sicherheit entsprechen, dass nicht-konforme Produkte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden oder dass es einheitliche Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) gibt. Dieser Bericht fließt in die Arbeit der Europäischen Kommission für eine Revision des Rechtsrahmens 2026 ein, um neuen Ansprüchen der Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft im Binnenmarkt gerecht zu werden.

Hierzu erklärt die Grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„In Zeiten von Temu und Shein überschwemmen Billigprodukte in Einzelpaketen aus China unseren Markt. Sie landen direkt an der Haustür der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort werden sie zur Gefahr, weil sie oft unseren Sicherheitsstandards nicht entsprechen. Um unsere hohen Umwelt- und Sicherheitsstandards auch in Zeiten von Online-Handel durchzusetzen, fordert das Europaparlament einen neuen europäischen Ansatz in der Marktüberwachung, der stärker siebt: Unternehmen, die sich an unsere Regeln halten und noch nie Probleme gemacht haben, soll das Leben nicht schwerer gemacht werden. Die Wirtschaftsteilnehmer aber, die durch Nicht-Einhaltung bereits aufgefallen sind, sollen auch stärker beaufsichtigt werden. So werden Ressourcen in der Kontrolle und Durchsetzung gezielt bei schwarzen Schafen eingesetzt, wo sie auch wirklich zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Außerdem sollen verschärfte Verpflichtungen für die sogenannte „verantwortliche Person“ eingeführt werden, die die Nicht-EU-Unternehmen im Binnenmarkt vertritt und rechtlich geradesteht. Das sind zwei zentrale Bausteine, um der Flut gefährlicher und nicht kontrollierter Produkte im Binnenmarkt wieder Herr zu werden.

 

Es ist großartig, dass das Europaparlament den digitalen Produktpass für alle Produkte fordert. Ein einfach zu scannender QR-Code im Supermarkt bedeutet für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Revolution. Alle Informationen zum Produkt von der Rohstoffgewinnung über die Lieferkette bis zum Recycling sind hier hinterlegt. Eigenschaften wie die Reparatur- und Recyclingfähigkeit, Angaben zu Haltbarkeit oder der Umweltleistung können die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten lenken. Ich freue mich auch, dass wir die Überschrift Second-Hand-Binnenmarkt mit Leben füllen: Klare Definitionen von Second Hand Produkten sowie Zertifizierungen von Wiederaufbereitern ermöglichen „Re-Commerce“.  Das gibt einen starken Anschub für einen neuen Markt in der EU. Gleichzeitig sorgen die Definition von Fast Fashion oder die Ausweitung der Systeme erweiterter Herstellerverantwortung dafür, dass Verursacher für das Lebensende und die Umweltauswirkungen ihrer Produkte aufkommen, nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher.

 

Sicheres Spielzeug, die Reparierbarkeit des Handys oder digitale Produktinformationen: Dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf unsere hohen Standards verlassen können, wird im sogenannten neuen Rechtsrahmen geregelt, einer Verfahrensordnung für den Binnenmarkt. Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung müssen das Fundament des Binnenmarktes bilden, damit er zum Werkzeug gegen Klimakrise und Ressourcenverbrauch wird und unseren Unternehmen Zukunft bietet. Das Europaparlament fordert die Europäische Kommission auf, diese Satzung für den Binnenmarkt im Sinne gestärkter Verbraucherinnen und Verbraucher, eines fairen Wettbewerbs und verantwortlichen Wirtschaftsakteuren zu überarbeiten.“

 

Hintergrund:

  • Aus Grüner Perspektive ist der Berichtstext äußerst positiv. Seine Schwerpunkte spiegeln die Herausforderungen an unseren Markt wider und schlagen konkrete Maßnahmen vor:
    • Der digitale Produktpass (DPP) soll als umfassendes Informationsinstrument für Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch für Marktüberwachungsbehörden konzipiert werden. So werden Produktinformationen entlang der gesamtem Lieferkette digitalisiert und Recycling ermöglicht.
    • Er soll Informationen enthalten über:
      • Produkteigenschaften und Konformität
      • Kennzahlen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
      • Daten zu Zusammensetzung, Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit
      • Wartungskosten, Preis und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
      • Auf jedes Produkt zugeschnittene Nachhaltigkeitsindizes und -indikatoren
      • Eine verbraucherfreundliche „Bewertung der Haltbarkeit und der Umweltleistung”, die für den Verbraucher leicht zugänglich ist, wenn er ein Produkt scannt.
    • Nachhaltige Geschäftsmodelle und Konsumgewohnheiten sollen auf den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, Ökodesign und dem Recht auf Reparatur gestärkt werden.
    • Bekämpfung von Fast und Ultra-Fast Fashion: Der Bericht fordert die Kommission ausdrücklich auf:
      • die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Geschäftsmodelle anzugehen
      • die Machbarkeit der Entwicklung klarer und harmonisierter Definitionen von Fast und Ultra-Fast Fashion zu prüfen.
      • Bestimmungen für robustere Konformitätsbewertungsverfahren und verbesserte Durchsetzungsinstrumente zur Bekämpfung minderwertiger Produkte zu evaluieren.
    • Gebrauchte, generalüberholte Produkte, Reparaturdienstleistungen und damit verbundene Akteure im Geschäftsmodell der Kreislaufwirtschaft sollen gefördert werden: „Recommerce“ soll durch klare Definitionen, Zertifizierungen für Refurbishment und einen fairen Haftungsrahmen einen Second-Hand-Binnenmarkt ermöglichen.
      • Durch Leitlinien und eine klare Definition des Begriffs „wesentliche Änderung“ soll Rechtsunsicherheit beseitigt werden. Dies würde gängige Reparaturverfahren für elektronische Geräte wie den Austausch von Bildschirmen oder Akkus umfassen.
  • Stärkung der Rollen und Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure:
    • Die verantwortliche Person: Eine wichtige Forderung, die aus der E-Commerce-Gesetzgebung übernommen wurde, ist die Notwendigkeit einer verantwortlichen Person mit stärkerer rechtlicher und finanzieller Verantwortung und Haftung in der EU. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Rechtsmittel für Produkte von Nicht-EU-Unternehmen haben, und es wird ein fairer Wettbewerb geschaffen.
    • Compliance-basierte Überwachung: Die Compliance-Historie eines Wirtschaftsteilnehmers soll mit dem Umfang der ihn betreffenden Aufsicht verknüpft werden.
  • Reform der Normung und Konformitätsbewertung: Der Bericht fordert mehr Inklusivität, Transparenz und Wirksamkeit des Normungsprozesses, insbesondere für die Zivilgesellschaft und KMU, sowie europäischen Normen Vorrang zu geben.

 

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