Pressemitteilung zum Handelsabkommen der EU mit Australien
Heute, am 24. März 2026, haben EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und der australische Premierminister Albanese in Canberra den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien bekannt gegeben. Der endgültige Text liegt noch nicht vor. Die bereits bekannten Elemente des EU-Australien-Handelsabkommens kommentiert Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion:
„Australien ist ein enger Verbündeter und gleichgesinnter Partner der EU und steht wie Europa unter dem Druck einer sich dramatisch schnell ändernden Welthandelsordnung. Dass die jahrelangen Verhandlungen nun zu einem Abschluss gekommen sind, ist ein positives geopolitisches Signal in turbulenten Zeiten. Ich begrüße, dass das EU-Australien-Abkommen in zentralen Punkten Verbesserungen im Vergleich zu früheren EU-Handelsabkommen aufweist.
Besonders positiv ist, dass das Nachhaltigkeitskapitel dem allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus unterliegt, so wie wir Grüne es erstmals beim EU-Neuseeland-Abkommen durchgesetzt haben. Damit sind nicht nur Handels- sondern auch Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit einklagbar und nicht länger zahnlose Absichtserklärungen. Das ist ein echter Fortschritt, auf den wir Grüne lange gedrängt haben.
Auch der Verzicht auf einen Klagemechanismus beim Investitionsschutz ist richtig. Unternehmen brauchen keine Paralleljustiz, die Regierungen mit Milliardenklagen vom Klimaschutz abhalten kann.
Im Agrarbereich kommt es nun auf die Details an. Schutzklauseln für Produktionsstandards sind ein wichtiger Fortschritt. Australische Exportprodukte dürfen nicht durch niedrigere Umwelt- und Tierschutzstandards einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Bäuerinnen und Bauern erhalten.
Im Kapitel über kritische Rohstoffe begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz, Australien Spielraum für seine eigene Industriepolitik zu lassen.
Den Kompromiss bei der australischen Luxusfahrzeugsteuer bewerten wir positiv: Dass die Ausnahme von der Luxussteuer bis zu einem gewissen Wert ausschließlich für Elektrofahrzeuge gilt, setzt einen klaren Anreiz für die europäische Automobilindustrie zur Elektrifizierung ihres Premiumsegments. Das ist genau die Art von handelspolitischem Hebel, den wir brauchen: Marktzugang als Anreiz für den Wandel, nicht als Blankoscheck.“
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