Pressemitteilung zu den neuen Zollankündigungen der USA
Die Trump-Regierung hat vor wenigen Stunden mittels einer Exekutivverordnung eine neue Rechtsgrundlage für Zölle auf Produkte aus 60 Ländern bekannt gegeben. Darunter sind neben Produkten aus Kanada, Mexiko und Großbritannien auch die aus der EU. Diese Zölle werden mit dem unzureichenden Vorgehen der jeweiligen Länder gegen Zwangsarbeit begründet. Für EU-Produkte, die in die USA importiert werden, wird ein Zollsatz von 10 Prozent fällig. Dies steht im Einklang mit dem Turnberry-Abkommen, das maximal 15 Prozent Zölle für die meisten Produkte vorsieht. Anna Cavazzini, Verhandlerin der Grüne/EFA-Fraktion für das Turnberry-Abkommen, kommentiert:
“Trumps neu gefundene Rechtsgrundlage für seine illegalen Zölle war erwartbar. Die Ankündigung neuer Zölle zeugt von seinem Wunsch, weiterhin den Rest der Welt wirtschaftlich zu nötigen. Sie bedeutet für die EU aber erst einmal, dass das größte Chaos ausbleibt. Denn die angekündigten Zölle für EU-Importe in die USA bleiben im Rahmen der 15 Prozent des EU-US-Zolldeals.
Allerdings bleibt die grundsätzliche Unsicherheit über Trumps erratische Zollpolitik. So prägen ständige Drohungen der US-Regierung gegen Europa und die Mitgliedstaaten wie zuletzt Spanien sowie der andauernde Druck, EU-Gesetze zu schleifen, den Sound, der aus den USA kommt. Hier heißt es, weiterhin Ruhe zu bewahren. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen sich gegen jeden Eingriff der USA in demokratische Entscheidungen wehren. Die Ausnahme der Virtuelle-Realität-Brille von Meta aus der EU-Batterieverordnung war ein schlechtes Beispiel. Die Entscheidung muss rückgängig gemacht werden.”
Hintergrund:
- Die Trump-Regierung benötigte dringend eine neue Rechtsgrundlage, um ihre „Zollmauer“ aufrechtzuerhalten, nachdem die erste Rechtsgrundlage im Februar 2026 vom Obersten Gerichtshof der USA für ungültig erklärt worden war und die zweite Rechtsgrundlage heute ausläuft.
- Es ist jedoch nicht sicher, ob die dritte von der Regierung herangezogene Rechtsgrundlage mittelfristig vor Gericht Bestand haben wird. Denn Section 301 verlangt den Nachweis „unangemessener Handlungen, Maßnahmen oder Praktiken, die den US-Handel belasten“, was die gestrige Exekutivverordnung nicht tut.
- Darüber hinaus hat Senator Ron Wyden (Demokrat aus Oregon) diese Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, dessen erklärtes Ziel es ist, „die Zollverordnungen von Herrn Trump pauschal aufzuheben und ein verfassungsgemäßes, vom Kongress gesteuertes System zur Festlegung von Zollsätzen wiederherzustellen“. Es bleibt abzuwarten, was nach den Zwischenwahlen im November geschehen wird.
- Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass sich die Trump-Regierung (zumindest vorerst) an die 15-prozentige Zollobergrenze des Turnberry-Abkommens hält, doch könnte sie jederzeit beschließen, zusätzliche Zölle auf EU-Importe zu erheben. Auch üben die USA weiterhin einen großen Druck auf die EU aus, ihre Gesetzgebung sowie deren Umsetzung zu ändern.
