
Pressemitteilung: Längere Lebensdauer & Updates für Smartphone und Tablet – Ökodesign-Anforderungen treten am 20. Juni in Kraft
Am Freitag, 20. Juni, treten gut zwei Jahre nach der Verabschiedung der neuen europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte Teile der neuen Regeln in Kraft. Das kommentiert Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:
„Das Tablet, das ohne Update des Betriebssystems ruckelt, oder das Smartphone, bei dem nur der Akku schwächelt – dank der neuen Ökodesign-Regeln bedeutet das nicht mehr gleich ab damit in den Müll. Denn ab jetzt gilt eine Garantie von fünf Jahren für Updates von Sicherheits- und Betriebssystemen sowie eine Garantie von sieben Jahren für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Es ist ein großer Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass Anleitungen und Ersatzteile auch Tüftlern zuhause und dem RepairShop um die Ecke zugänglich gemacht werden. Mit der neuen Kennzeichnung der Reparierbarkeit auf dem Energie-Label werden Produkte außerdem vergleichbar. Jetzt kommen wir in der Kreislaufwirtschaft endlich in die Umsetzung – und das ist bitter nötig, um von dem riesigen Ressourcenverbrauch der EU runterzukommen. Das verhilft Reparieren statt Wegwerfen zum Durchbruch und spart Geld.
Mit neuen Vorgaben zu Haltbarkeit, dem Rezyklatanteil oder der Ressourceneffizienz kommen wir Kreislaufwirtschaft in der EU einen großen Schritt näher. Das macht Nachhaltigkeit zur Norm an der Ladentheke. Zusammen mit dem digitalen Produktpass schaffen wir Transparenz entlang der Lieferkette und ermöglichen Recycling. Ich begrüße, dass die Europäische Kommission angekündigt hat, den Produktpass auf mehr Produkte und weitere Produktinformationen wie Label oder Betriebsanleitungen auszuweiten. Die Erfahrungen des Produktpasses für Batterien und unter Ökodesign werden hierfür zu einer wichtigen Blaupause.
Damit schnell nicht nur Smartphones und Tablets unter die neuen Regeln fallen, fordere ich die Europäische Kommission auf, mit ausreichend Ressourcen Vorgaben für weitere Produktgruppen zu erarbeiten. Denn nur dann fallen sie auch unter Ökodesign und dann auch das Recht auf Reparatur. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der Zukunft sicher sein, dass das T-Shirt, das Sofa oder das Küchengerät Mindestkriterien erfüllt, um Klima, Umwelt und Ressourcen zu schonen.
Zu den Maßnahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die am 20. Juni 2025 in Kraft treten, gehören:
- Eine verbindliche Update-Garantie von 5 Jahren ab Verkaufsende eines Produktes – so werden Handys oder Tablets nicht nutzlos, nur weil Betriebs- und Sicherheitsupdates nicht mehr bereitgestellt werden.
- Ersatzteile müssen mindestens 7 Jahre verfügbar sein, ebenfalls ab Verkaufsende – so können zukünftig kaputte Batterien oder Displays ausgetauscht werden, bei wichtigen Ersatzteilen innerhalb von 5 bis 10 Werktagen.
- Auch RepairShops und Tüftler*innen zuhause sollen diese Ersatzteile und Anleitungen bekommen.
- Auf dem bekannten Energie-Label werden neben Angaben zur Energieeffizienz auch Angaben über die Reparierbarkeit zu finden sein.
- Auf einem QR-Code werden allgemeine Informationen zum Produkt erhalten sein – dieser digitale Produktpass soll laut Europäischer Kommission bald breiter aufgelegt werden.
- Neue Anforderungen an zum Beispiel die Widerstandsfähigkeit, Rezyklatanteil, dem CO2- und Umweltfußabdruck, Recycling oder Haltbarkeit von Produkten treten außerdem in Kraft.
- Diese Regeln gelten für Smartphones und Tablets – nach und nach werden die Regeln auf weitere Produktgruppen im Rahmen eines Arbeitsplans der Europäischen Kommission ausgeweitet. Erste Produktgruppen sind Textilien, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium sowie Chemikalien.
- Für diese Produktgruppen wird auch das Recht auf Reparatur gelten, das zum Beispiel die Garantie bei Reparatur verlängert und Hersteller zur Reparatur verpflichtet. Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur muss bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Ab Juli 2026 gilt auch das unter der Ökodesign-Verordnung festgeschriebene Vernichtungsverbot für bestimmte Textilien und Schuhe.