Pressemitteilung Online-Handel: Untersuchung gegen SHEIN und Maßnahmenpaket der Kommission

Die Europäische Kommission hat wegen möglichen Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht eine Untersuchung gegen den chinesischen Bekleidungsriesen SHEIN eingeleitet. Auf Hinweis des Kooperationsnetzwerks für Verbraucherschutz (CPC-Network) werden Shein Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht vorgeworfen. Gegen Temu leitete die Europäische Kommission bereits im November letzten Jahres Untersuchungen unter anderem aufgrund falscher Rabatte, aggressiver Verkäufe, erzwungener Gamifizierung, fehlender und irreführender Informationen und gefälschter Bewertungen ein. Die Unternehmen werden aufgefordert, ihre Praktiken in Einklang mit EU-Verbraucherrecht zu bringen.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Ich begrüße, dass die Europäische Kommission angesichts der Irreführung, Manipulation und Täuschung, denen Shein, Temu und Co. die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher aussetzt, tätig wird. Ihr Geschäftsmodell baut darauf auf, den EU-Verbraucherschutz zu ignorieren und Schlupflöcher in den Zollkontrollen zu nutzen, um extrem billige, minderwertige und teils gefährliche Produkte in Massen auf dem Binnenmarkt zu verramschen. Die Untersuchung möglicher Verstöße durch Shein muss daher zügig und konsequent von der Europäischen Kommission vorangetrieben werden. 

Auch zeigen die Fälle Temu und Shein, wie wichtig die Zusammenarbeit der europäischen Verbraucherschutzbehörden in Zeiten der Digitalisierung und des Online-Handels ist, um konkrete Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher zu melden und auf europäischer Ebene tätig zu werden. Daher fordere ich die angekündigte Reform der gesetzlichen Grundlage des Kooperationsnetzwerks für Verbraucherschutz.

Ich begrüße außerdem, dass die Europäische Kommission heute Vorschläge für strukturelle Lösungen gegen mangelnden Verbraucherschutz im Online-Handel vorgelegt hat. Viele Maßnahmen sind gleichermaßen bekannt wie richtig: Von einer zügigen Umsetzung der Zollreform über die konsequente Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste bis hin zu Maßnahmen gegen die Umweltsünden der Paketmassen durch die Ökodesign-Regeln. Die Europäische Kommission schnürt ein Paket, das bestehende gesetzliche Spielräume ausnutzt, um illegaler und gefährlicher Produkte auf dem Binnenmarkt Herr zu werden. 

Zentral sind auch mehr Ressourcen für Marktüberwachung und Zoll, damit sie die Flut an Paketen bewältigen können. Eine geringe Bearbeitungsgebühr für die Online-Marktplätze auf jede der Millionen von täglichen Bestellungen kann neue robuste Maßnahmen finanzieren. Ich begrüße dieses neue Element, das sicherstellt, dass nicht am Ende die Steuerzahlerinnen und Zahler die Mehrkosten tragen.

Ein großes Manko bleibt leider: Ohne zusätzliche Verantwortlichkeiten für die EU-Vertretungen von Unternehmen aus Drittstaaten und ohne mehr Verantwortung für Online-Marktplätze können Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensfall immer noch alleine im Regen stehen. Ich fordere die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht alleine gelassen werden.“