Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission

Gerade die Vorgaben an Produktstandards und Verbraucher*innenschutz sind dabei europäisch geregelt, denn sie gelten für den gesamten Binnenmarkt. Im Rahmen des EU Green Deal stellt die Europäische Kommission heute einen neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vor, der neue Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten, zu Recycling und Wiederverwertung beinhaltet. Das kann ein großer Schritt Richtung Nachhaltigkeit auf dem Binnenmarkt werden! Hierzu meine Einschätzung: