Aufregung um geplante EU-Vorgaben zu Dienstleistungen

 

In den letzten Wochen hat es vermehrt Aufregung um ein geplantes Gesetzesvorhaben der EU zu Dienstleistungen gegeben – und das zu Recht wie ich finde. Denn das Selbstbestimmungsrecht von Kommunen ist in Gefahr.

Der Richtlinienvorschlag zur „Notifizierungs-Prozedur“ ist Teil des Dienstleistungspakets. Die Kommission plant, dass die Mitgliedsstaaten alle neuen Gesetzesvorhaben mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten bei der Kommission melden müssen. Diese prüft dann, ob sie in Einklang mit der Dienstleistungsrichtlinie stehen. Die Kommission kann dabei auch von den Mitgliedsstaaten verlangen, geplante Maßnahmen nicht zu verabschieden.

Natürlich ist die Dienstleistungsfreiheit eine wichtige Errungenschaft der EU, allerdings darf sie nicht zulasten des Selbstbestimmungsrecht von Kommunen gehen!

Leider stimmten im Binnenmarktausschuss sowohl die Konservativen, Sozialdemokraten als auch Liberalen diesem Notifizierungsprinzip zu, genauso wie einem beschleunigtem Verfahren, ohne eine Plenarabstimmung direkt mit dem Rat zu verhandeln.

Die Verhandlungen im Rat sind schon seit einiger Zeit blockiert. Deshalb wird eine Entscheidung dazu erst nach den Europawahlen gefällt.

Kürzlich hatten Vertreter*innen von 160 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und Einzelpersonen einen Brief an die rumänische Ratspräsidentschaft gesandt, der das Ende dieser geplanten Richtlinie fordert.