Emissionen von Kraftfahrzeugen

Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz habe ich mein erstes Dossier als Berichterstatterin übernommen und zwar die Stellungnahme zur Verordnung über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen. Die genaue Bezeichnung lautet:

Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge.

Diese Gesetzgebung ist für uns Grüne von besonderer Bedeutung, da es um die Grenzwerte von Stickoxiden von Autos im Straßenverkehr geht – also im Kern auch um die Frage, wie sauber die Luft in unseren Städten in Zukunft sein muss. Meine Aufgabe ist dabei, die gemeinsame Position des Binnenmarktausschusses mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen, insbesondere den Schattenberichterstatter*innen, zu erarbeiten.

Der Hintergrund dieser Gesetzgebung ist hochpolitisch. 2016 hat die Kommission einen Vorschlag zu neuen Stickoxid-Grenzwerten vorgelegt, der in der letzten Legislatur auch im Parlament behandelt wurde. Dabei ging es auch um die Frage der sogenannten Übereinstimmungsfaktoren, die die Abweichung bei der Messung der Emissionen zwischen den Ergebnissen im Labor und im praktischen Fahrbetrieb, also auf der Straße, schrittweise absenken soll. Es ist ja ein Riesenskandal, dass die Messwerte von Autoemissionen im Labor so gut ausgefallen sind, während die gleichen Autotypen auf der Straße im tatsächlichen Betrieb viel, viel mehr Emissionen ausstoßen. Diesen Missstand sollte die Gesetzgebung beheben. Uns war dabei wichtig, dass wir neue Automodelle möglichst schnell nach dem Messergebnis zulassen, dass Autos auch wirklich auf der Straße liefern. Heißt: Keine unnötige Übergangszeit für Autos, die auf der Straße mehr ausstoßen, als sie sollen!

Leider hatten wir Grüne uns damals im Ausschuss nicht durchgesetzt, genau diese Regelung der Übergangszeiten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu beschließen, also unter Beteiligung des Parlaments. Stattdessen sollte sich durch einen delegierten Rechtsakt ein Expertengremium der Kommission um diese Frage kümmern. Am 13. Dezember des letzten Jahres urteilte dann aber der Europäische Gerichtshof aufgrund von Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid, dass genau dieses Vorgehen unzulässig war, weshalb wir uns im Parlament wieder mit der Frage der Grenzwerte beschäftigen – und zwar mit einer extrem kurzen Frist: Am 23. Februar des nächsten Jahres muss die Gesetzgebung abgeschlossen sein, sonst gibt es gar keine Übergangsregelung. Die Kommission hat uns als neuem Parlament daher ihren ursprünglichen Vorschlag nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt.

Federführend ist der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dieser wird schlussendlich den Bericht des Parlamentes vorbereiten, über den das Plenum des Parlamentes dann abstimmt. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass wir möglichst schnell möglichst niedrige Grenzwerte für Stickoxide bekommen.