EuGH-Urteil zur Justizreform in Polen

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die polnische Regierung mit der Justizreform gegen die EU-Verträge verstößt. Die polnische Regierung hat das Rentenalter von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf je nach Geschlecht unterschiedliche Altersstufen herabgesetzt und überlässt es dem Ermessen des Justizministers, den Dienst zu verlängern.

Anna Cavazzini, Grüne Europaabgeordnete für Sachsen und Sachsen-Anhalt, kommentiert:

„Das heutige Urteil in unserem Nachbarland Polen bestätigt alle, die für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen kämpfen. Die polnische Regierung muss alle Maßnahmen zurückziehen, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit der Justiz anzugreifen.

Unliebsame Personen in der Justiz verfrüht in den Ruhestand zu schicken, ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Ein unterschiedliches Rentenalter je nach Geschlecht steht im Widerspruch zum Grundsatz der Geschlechtergleichstellung muss korrigiert werden. 

Die Versuche der PiS-Regierung, 30 Jahre demokratischen Fortschritt zu untergraben und Polen in eine Zeit zu katapultieren, in der eine Partei die Gerichte kontrolliert, wenden sich gegen die Grundsätze der Europäischen Union. Die Menschen in Polen verdienen, in einem freien, demokratischen und europäischen Land zu leben, die Regierung muss das Urteil des Gerichtshofs respektieren und die Justizreform komplett zurückziehen.“