Investitionsschiedsverfahren gegen Klimaschutzmaßnahmen : Einhaltung des Energiechartervertrages (updated)
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Im Dezember 2019 werden die Mitgliedsländer des wenig bekannten Energiechartavertrags mit Verhandlungen beginnen, die diesen modernisieren sollen. Die Ergebnisse dieses Prozesses entscheiden in erheblichem Maße über die Fähigkeit der EU, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu beenden und sinnvoll gegen die Klimakrise vorzugehen.
Momentan schützen Investitionsschiedsverfahren die Unternehmen, die noch in fossile Energien investieren. Sie ermöglichen Klagen gegen Staaten, die den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen vorantreiben. Die EU und Deutschland müssen sich so stark wie möglich für ein Ende dieser Investitionsschiedsverfahren einsetzen, um die Milliardenschäden für Steuerzahler*innen zu verhindern.
Was ist der Vertrag über die Energiecharta?
Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ist ein internationales Abkommen, das Mitte der 90er Jahre geschlossen wurde. Die Charta gilt derzeit für 48 Länder, die sich von Westeuropa über Zentralasien bis Japan erstrecken, sowie für die EU und die Europäische Atomgemeinschaft. Sie gewährt Unternehmen des Energiesektors enorme Befugnisse, Staaten vor internationalen Investitionsgerichten für Milliarden von Dollar zu verklagen, zum Beispiel, wenn eine Regierung beschließt, neue Öl- oder Gaspipelines zu stoppen oder Kohle abzubauen.
Kein anderes internationales Handels- oder Investitionsabkommen der Welt hat mehr Anlegerklagen ausgelöst als der Energiechartavertrag. Und die Zahl der Schadensfälle ist in den letzten Jahren explodiert. Während in den ersten 10 Jahren der Vereinbarung (1998-2008) nur 19 Fälle registriert wurden, wurden allein in den letzten sieben Jahren 103 Anlegerklagen eingereicht (2013-aktuell). Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen.
Große Öl-, Gas- und Kohleunternehmen
Der ECT ist ein mächtiges Instrument in den Händen großer Öl-, Gas- und Kohleunternehmen, um Regierungen vom Übergang zu sauberer Energie abzubringen. Sie haben den ECT und andere Investitionsvorhaben genutzt, um die Verbote von Erdölbohrungen, die Ablehnung von Pipelines, Steuern auf fossile Brennstoffe und Moratorien für und den Ausstieg aus umstrittenen Energiearten anzufechten. Unternehmen haben die ECT auch genutzt, um Entscheidungsträger zur Einreichung zu zwingen. Der rechtliche Angriff von Vattenfall auf die Umweltstandards für ein Kohlekraftwerk in Deutschland in Höhe von 1,4 Milliarden Euro zwang die Kommunalverwaltung, die Vorschriften zu lockern, um den Fall beizulegen.
- Rockhopper hat Italien wegen der Weigerung des Staates verklagt, eine Konzession für Ölbohrungen im Feld Adriatic Ombrina Mare zu erteilen. Die Ablehnung erfolgte, nachdem das italienische Parlament 2016 alle neuen Öl- und Gasaktivitäten vor der Küste des Landes verboten hatte, und zwar inmitten von Umweltproblemen, hohen Erdbebenrisiken und starker Ablehnung der Projekte durch die Anwohner.
- Das Unternehmen hinter der Gaspipeline Nord Stream 2 droht, die EU auf Milliarden zu verklagen, wenn es nicht erlaubt ist, neue Vorschriften der EU-Gasrichtlinie zu vermeiden.
- Uniper, ein deutsches Unternehmen, das das zweitgrößte Kraftwerk der Niederlande besitzt und betreibt, droht diese Woche angeblich mit einem Fall im Rahmen des Energiecharta-Vertrags, als Reaktion auf die Entscheidung der niederländischen Regierung, die Stromerzeugung aus Kohle bis 2030 zu verbieten. Der niederländische Kohleausstieg verbietet die Verwendung von Kohle für Kraftwerke der alten Generation bis 2025 und für Kraftwerke der neuen Generation – wie die von Uniper – bis 2030. Die Kraftwerke dürfen weiterhin Strom mit anderen Rohstoffen, wie Biomasse, produzieren, aber Uniper ist zu dem Schluss gekommen, dass es dafür keinen wirtschaftlichen Nutzen gibt. Uniper deutet auf eine Vergabe von rund 850 Millionen Euro hin. Es wird eine der ersten ISDS-Klagen gegen die explizite Klimapolitik sein, nach der Keystone XL-Klage gegen die USA und Westmoreland Coal gegen Kanada.
Der Modernisierungsprozess
Im Juli 2019 erhielt die Kommission ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Modernisierung des Vertrags.
Die Ziele für den Übergang zu sauberen Energien und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens gehören zwar zu den Verhandlungsrichtlinien der Kommission, sie halten jedoch die Tür offen für Milliardenforderungen der fossilen Energieunternehmen. Außergewöhnlich breit ausgelegte private Eigentumsrechte der Unternehmen ermöglichen ihnen immer noch Ansprüche der Kompensation gegen Staaten.
In einer Zeit, in der die Finanzierung der Energiewende von höchster Priorität und eines der Haupthindernisse für den Austritt aus Kohle und anderen schmutzigen Energien ist, sollte kein einziger Cent der öffentlichen Gelder in die Tasche der Verursacher fließen.
Rückzug aus dem Energiechartavertrag
Zivilgesellschaftliche Organisationen gehen mit ihren Forderungen weiter: sie fordern die Mitgliedstaaten und die EU auf, den Vertrag so schnell wie möglich aufzukündigen.
Artikel 47 der Charta besagt, dass die Vertragsparteien jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an das Sekretariat zurücktreten können. Der Widerruf wird nach einem Jahr wirksam. Italien hat beschlossen, sein Haushaltsgesetz 2015 zurückzuziehen und ist nicht mehr Mitglied des Vertrages. Länder können noch 20 Jahre nach ihrem Rückzug angegriffen werden.
Im Juli 2019 erhielt die Europäische Kommission vom Rat ein Mandat zur Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta. Dieser Prozess zielt darauf ab, den Klimawandel zu berücksichtigen, aber es sind keine Details bekannt.
Am 4. September 2019 erklärte der luxemburgische Energieminister Claude Turmes, dass sein Land auf eine tiefgreifende Reform des Energiecharta-Vertrags in der EU drängen werde. Die luxemburgische Regierung versucht, eine Koalition von klimafreundlichen Ländern aufzubauen, um den Vertrag zu reformieren und an die Ziele des Pariser Abkommens anzupassen. Nach Ansicht des Ministers ist der Rückzug eine Option, die es wert ist, in einigen Monaten ernst genommen zu werden, falls die Diskussion über die Modernisierung nicht endgültig ist.