Pressestatement zur Gutscheinpflicht bei Reiseausfällen
Die EU-Kommission hat heute, den 13. Mai, ihre Pläne zur Wiederbelebung des Tourismus veröffentlicht. Darin wird unter anderem erneut klargestellt, dass verpflichtende Reisegutscheine als Kompensation für abgesagte Flugreisen und andere Reisedienstleistungen nicht mit geltendem EU-Recht und dem Schutz der Rechte von Verbraucher*innen vereinbar sind. Des Weiteren hat die Kommission angekündigt, gegen die Mitgliedstaaten, die an der Gutscheinpflicht festhalten wollen, ein Vertragsverletzungsverfahren anzustreben, darunter auch Deutschland.
Hierzu erklärt die Grünen Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Sprecherin für Verbraucher*innenschutz:
„Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission Zwangsgutscheinen für ausgefallene Reisen eine klare Absage erteilt und auch bereit scheint, Verbraucher*innenrechte wirklich durchzusetzen. Die Rechtslage ist klar: Den Verbraucher*innen steht ein Recht auf Erstattung zu. Nun muss auch die Bundesregierung endlich einsehen, dass eine verpflichtende Gutscheinlösung zur Rettung der Reiseunternehmen auf Kosten der Verbraucher*innen keine Option ist.
Kund*innen können weiterhin Gutscheine freiwillig akzeptieren. Die Absicherung der Gutscheine gegen Insolvenz der Reiseunternehmen durch staatliche Garantien, wie die Kommission vorschlägt, wäre ein wichtiger Schritt und wurde bereits früh von uns Grünen gefordert. Damit der Reisebranche nicht der Boden unter den Füßen entzogen wird, braucht es staatliche Kredite, idealerweise auf EU-Ebene.“
Rasmus Andresen, Schattenberichterstatter für die Richtlinie zu Fluggastrechten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, erklärt:
„Das Europäische Parlament hat bereits 2014 eine verpflichtende Absicherung der Fluggesellschaften gegen den Insolvenzfall durch Garantiefonds und den Abschluss von Versicherungen im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu Fluggastrechten gefordert. Auch hier zeigen sich erneut die fatalen Folgen der Blockadehaltung verschiedener Mitgliedsstaaten in der Europapolitik.
Die Überarbeitung der Richtlinie zu Fluggastrechten scheitert seit Jahren an der Unfähigkeit der Mitgliedsstaaten, sich auf eine gemeinsame Position zu einigen. Statt ohne Kompass die Errungenschaften des Verbraucher*innenschutzes zu hinterfragen, sollte sich die Bundesregierung auch mit Hinblick auf die deutsche Ratspräsidentschaft für einen Abschluss dieser Gesetzgebung einsetzenund die Rechte von Verbraucher*innen stärken.“