EU-Parlament setzt EU-weite Sammelklagen durch

Gestern (Montag, 22. Juni) am späten Abend gelang eine Einigung über EU-weite Sammelklagen. Verbraucherschutzorganisationen können künftig EU-weit gegen unlautere Geschäftspraktiken vor Gericht ziehen und Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatzlieferung einklagen. Das Europäische Parlament setzte sich mit der Forderung gegen die EU-Mitgliedstaaten durch, auch Flug- und Zuggastrechte EU-weit per Sammelklage vor Gericht einklagbar zu machen.

 

Anna Cavazzini, Grünen/EFA-Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„EU-weite Sammelklagen kommen, das ist ein großer Gewinn für den EU-weiten Verbraucherschutz. Die EU-weite Sammelklage gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Stimme gegen Abzocke wie beim Dieselskandal. Vertrösten und Hinhaltetaktik bei abgesagten Flügen und in Umweltfragen zahlen sich zukünftig nicht mehr aus.“

 

Sergey Lagodinsky, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Die Europäische Union macht möglich, dass Verbraucherschutzorganisationen die Rechte von Millionen Menschen vor Gericht einklagen können. Die EU stärkt Waffengleichheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber großen Unternehmen und unlauteren Geschäftspraktiken, das ist ein großer Schritt für mehr gerechtes Europa im Alltag der Menschen.“

 

Hintergrund

Die Grünen/EFA hatten seit Langem EU-weite Sammelklagen gefordert, der Dieselskandal war Auslöser für die Stärkung des Verbraucherschutzes und die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, in Sammelklagen ihre Rechte vor Gericht durchsetzen zu können. In Deutschland gilt bereits die Musterfeststellungsklage, die EU-weite Regelung wagt den nächsten Schritt.