EU-weite Sammelklagen kommen – Ergebnisse des Trilogs

Am Montagabend spät gelang eine Einigung im Trilog über EU-weite Sammelklagen. Verbraucherschutzorganisationen können künftig EU-weit gegen unlautere Geschäftspraktiken vor Gericht ziehen und Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatzlieferung einklagen. Das Europäische Parlament setzte sich mit der Forderung gegen die EU-Mitgliedstaaten durch, auch Flug- und Zuggastrechte EU-weit per Sammelklage vor Gericht einklagbar zu machen. Das haben wir als großen Gewinn für den europäischen Verbraucherschutz kommentiert.

Der eigentliche Text der Einigung wird noch technisch überarbeitet, was noch etwas dauern kann. Hier einige Ergebnisse des Trilogs:

• Der Rat hat sich damit durchgesetzt, dass die Mitgliedstaaten die Kriterien für die Organisationen, die klagen dürfen, definieren. Das Parlament hat allerdings einige der Auflagen einschränken können (Nachweis der finanziellen Situation oder Expertise bspw.). Ad hoc Organisationen in bestimmten Fällen bleiben nur im nationalen Kotext möglich.

• Finanzierung der Organisationen durch Dritte ist möglich; Unterstützung durch die öffentliche Hand bei bspw. Gerichtskosten auch

• Das EP hat sich damit durchgesetzt, nationalen Stellen nicht die ständige Revision der Kriterien der Organisationen und damit eine mögliche Zurückweisung von Sammelklagen zu ermöglichen

• Umsetzung in nationales Recht: 24+6 Monate