Kurzbewertung des Kommissionsvorschlags zum „Recht auf Reparatur“ und Presseschau

Im Fall eines defekten Produktes wird der Reparatur Priorität vor dem Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eingeräumt – allerdings mit der Einschränkung, dass Reparatur nicht teurer sein darf als Ersatz. Diese Neuerung begrüßen wir sehr.

Ansonsten wird die Warenverkaufs-Richtlinie nicht angepackt: Keine verlängerte Gewährleistung für den Fall einer Reparatur und keine Anpassung der Dauer der Gewährleistung an die erwartete Lebensdauer eines Produkts, die über Ökodesign festgelegt wird. Wir werden uns als Grüne/EFA im Gesetzgebungsprozess dafür stark machen, dass sich der Kauf eines langlebigen Produktes über kostenfreie Reparatur lohnt.

Das eigentliche Recht auf Reparatur ist eine neue Verpflichtung für Hersteller zur Reparatur nach Ablauf der zwei Jahre der Gewährleistung. Das gilt für Produkte, für die es in anderen Gesetzen wie zum Beispiel Ökodesign Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt, bzw. geben wird. Die Kosten hierfür tragen die Verbraucher*innen selbst.

Es wird eine Online-Plattform ins Leben gerufen, um den Markt für wiederaufbereiteteProdukte anzuregen, und es soll ein harmonisiertes Formular für die Qualität der Reparatur eingeführt werden.

Es wird zentral, das Recht auf Reparatur eng mit verpflichtenden Vorgaben zur Nachhaltigkeit von Produkten in Ökodesign und klaren Kennzeichnungspflichten für Verbraucher*innen zu verschränken. Wir wollen als Grüne/EFA sicherstellen, dass ein Reparaturindex in der Zukunft Verbraucher*innen eine informierte Kaufentscheidung ermöglicht. Für einen freieren Reparaturmarkt machen wir uns im Ökodesign dafür stark, dass unabhängige Werkstätten, Heimwerker*innen und Tüftler*innen Zugang zu Anleitungen und Ersatzteilen bekommen.