Pressemitteilung: Finale Abstimmung im Europaparlament – Keine Werbung mehr für „klimaneutrale“ Produkte
Straßburg, 17. Januar 2024
Heute stimmt das Europaparlament final über das Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grünen Wandel“ ab. Das Paket enthält Änderungen der Richtlinie über Verbraucherrechte sowie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, kommentiert:
„Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten und Zielen an der Ladentheke und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern so die nachhaltige Wahl. Es setzt klare Regeln für die Zertifizierung von Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „naturnah“ anhand klarer wissenschaftlicher Kriterien.
Besonders freue ich mich, dass Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ komplett vom Markt verbannt werden, die auf CO2-Ausgleich basieren. Investitionen von Unternehmen in Klimaschutzprojekte sind willkommen und weiterhin dürfen sie natürlich auch kommuniziert werden. Nur darf eben nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos, die Organisation einer Fußballweltmeisterschaft oder die Herstellung von Kosmetika selbst klimaneutral macht. Mit dieser Irreführung ist jetzt Schluss! Das ist ein großer Erfolg für Umwelt, Klima und Verbraucherinnen und Verbraucher.
Für die laufenden Verhandlungen zum Recht auf Reparatur enthält das Gesetz zwei wichtige Elemente: Zum einen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig auf einen Blick erkennen können wie lange die gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche gewerbliche Garantien für ihr Produkt gelten. Das kann Reparatur als Option im Rahmen der Gewährleistung attraktiver machen. Zum anderen wird eine klare Kennzeichnung der Reparaturfähigkeit eines Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs ermöglichen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher für langlebige, reparierbare Produkte entscheiden. Daher werden Händler zu einem Reparaturindex auf den Produkten verpflichtet, wenn die entsprechenden Informationen verfügbar sind. Das schont Ressourcen und Geldbeutel.“