Pressemitteilung: Trilogeinigung – Airbnb-Gesetz ermöglicht es Städten gegen illegale Ferienwohnungen vorzugehen

Heute Nacht haben sich das Europaparlament, der Rat und die Kommission in den Trilogverhandlungen auf einen gemeinsamen Verordnungstext im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften geeinigt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass durch mehr Transparenz und einen größeren Informationsaustausch mit Vermietungsplattformen wie Airbnb und Booking.com die Grundlage für geeignete Maßnahmen der Städte zur Regulierung von Ferienwohnungen gelegt wird. Das neue Gesetz verpflichtet die Plattformen unter anderem, jeden Monat Daten darüber auszutauschen, wie viele Nächte ein Haus oder eine Wohnung vermietet wurde und an wie viele Personen. Die Einigung kommentiert Anna Cavazzini, Grüne Europaabgeordnete und Vorsitzende des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„Unsere Städte kämpfen mit der Ausbreitung von illegalen Ferienwohnungen, die den Menschen erschwinglichen Wohnraum und Lebensqualität raubt. Das europäische Gesetz zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften verpflichtet Onlineplattformen wie Airbnb oder Booking.com, Daten mit den lokalen Behörden zu teilen. Das ist ein Durchbruch für lebenswerte Städte, die ihre Vorschriften für Ferienwohnungen besser werden durchsetzen können. Damit bleiben die Wohnungen für die Menschen erhalten, die in den Städten leben.

Bisher haben sich die Vermietungsplattformen regelmäßig geweigert, Daten weiterzugeben, was die Durchsetzung der lokalen Vorschriften erschwert hat. Mit der heutigen Trilogeinigung entscheiden nicht länger die großen Tech-Unternehmen, sondern die Städte selbst über die Regeln.

Das Gesetz wird es den Städten erlauben, schneller zu handeln, um beispielsweise Vermieter zu suspendieren und Plattformen anzuweisen oder Anzeigen für Wohnungen von ihren Seiten zu entfernen, wenn Regeln verletzt werden. Auch werden die Plattformen verstärkt in die Verantwortung genommen. Plattformen wie Airbnb und Booking.com müssen so die Vermieter über die geltenden Regeln informieren und die Gültigkeit der verwendeten Registrierungsnummer selbst überprüfen, bevor eine Anzeige veröffentlicht wird.“