Pressestatement: EuGH bestätigt im Fall Turów Verstoß gegen EU-Recht durch Polen

Zur heutigen Stellungnahme im Falle des Tagebaus Turów durch den Generalanwalt Pikamäe des Europäischen Gerichtshofs kommentiert Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Endlich haben wir es schwarz auf weiß: Polen verstößt mit dem aktuellen Bergbau in Turów gegen EU-Recht.

Seit der ersten Stunde habe ich die Lizenzverlängerung als EU-rechtswidrig kritisiert. Ohne die sachgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung darf es keine Bergbautätigkeiten in der EU geben. Dies hat der Generalanwalt heute klipp und klar bestätigt.

Die heutige Stellungnahme des Generalanwalts zeigt für mich: Polen darf sich in einem möglichen Deal mit der Tschechischen Republik nicht freikaufen. Auch wenn der Rückzug der Klage theoretisch immer noch möglich ist, sehen wir heute den Verstoß gegen EU-Recht bestätigt. Es darf keinen Deal zwischen Tschechien und Polen geben, der das EU-Recht aushebelt.

Die heutige Stellungnahme ist eine gute Nachricht für alle, die im Dreiländereck leben. Ich finde: wir brauchen einen klaren Ausstiegsfahrplan für Turów. Ich plädiere dafür, den Wandel aktiv zu gestalten und das am besten mit einer grenzüberschreitenden Kohleausstiegsregion im Herzen Europas.“

Die gesamte Stellungnahme des EuGHs finden Sie hier.

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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