Pressestatement: Kommission schlägt Sanktionsmechanismen für Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in EU-Handelsverträgen vor
Heute, am 22. Juni 2022, hat die Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU vorgestellt. Aus Grüner Sicht ist der Vorschlag und insbesondere die darin enthaltenen Sanktionsmechanismen ein großer Fortschritt – jahrelang haben wir Grüne uns dafür eingesetzt.
Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, kommentiert den Vorschlag wie folgt:
„Nach jahrelangem Druck von uns Grünen und der Zivilgesellschaft liefert die Kommission endlich. Ich begrüße, dass die Kommission Arbeitsstandards und das Pariser Klimaabkommen endlich einklagbar in Freihandelsabkommen verankern will. Jahrelang krankte die internationale Handelsarchitektur an fehlendem Biss bei der Nachhaltigkeit. Es ist bedauerlich, dass die Kommission nicht auch noch Umweltstandards einbezogen hat, so fehlt eine wichtige Dimension von Nachhaltigkeit. Jetzt kommt es darauf an, diesen neuen Ansatz auch schon in aktuellen Abkommen wie mit Mexiko, Chile oder Neuseeland zu verankern.“
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Hier finden Sie den Vorschlag der Kommission.
- Der Kommissionsvorschlag baut auf dem bestehenden kooperativen Ansatz zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in Handelsverträgen auf, sieht aber auch endlich Sanktionsmöglichkeiten als Ultima Ratio vor.
- Es ist gut, dass das Pariser Klimaabkommen und die Kernübereinkommen der ILO von der Kommission inkludiert wurden, doch wir Grünen bedauern es, dass die Liste der Konventionen keine Umweltabkommen enthält.
- Auch ist es begrüßenswert, dass die EU vorschlägt, mit jedem Partnerland spezifische Prioritäten festzulegen (dies könnte das Risiko von Entwaldung oder Zwangsarbeit oder andere landesspezifische Probleme) und mit dem Partnerland einen Plan aushandeln, um diese spezifischen Probleme zu lösen.
Hintergrund und Analyse
Wir Grünen begrüßen es, dass die Kommission die Kapitel zu Handel und Nachhaltigkeit sanktionierbar machen will, denn dies ist ein zentrales Kernstück für eine nachhaltigere Handelspolitik. Das Ziel muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit und die Ziele für nachhaltige Entwicklung miteinander zu verbinden, anstatt sie gegeneinander auszuspielen.
Sanktionen: Die Kommission schlägt vor, den Standardprozess zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten auf die Nachhaltigkeitskapitel der Handelsabkommen ausdehnen. Das bedeutet, dass die Handelspartei, die gegen eine der Verpflichtungen verstößt, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ihren Verpflichtungen nachkommen muss. Bei wesentlichen Verstößen gegen das Pariser Klimaabkommen und die grundlegenden Arbeitsnormen der ILO können als letztes Mittel Handelssanktionen verhängt werden.
Bisher wurden Vertragsbrüche im Nachhaltigkeitskapitel anders als die Liberalisierungsvereinbarungen der Abkommen nicht sanktioniert. Dieses Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten als Teil des Durchsetzungsinstrumentariums trug dazu bei, das irreführende Signal zu vermitteln, dass ein Nichthandeln keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Wir Grünen haben jahrelang für einklagbare Standards gekämpft und begrüßen den Kommissionsvorschlag, bedauern es aber, dass sich die möglichen Sanktionen nur auf die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen und den ILO-Konventionen beziehen. Wir fordern, dass alle internationalen Umweltabkommen, die laut der Welthandelsorganisation für den Handel relevant sind, aufgenommen werden.
Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft: Die Kommission schlägt vor, die Einreichung von Beschwerden über Verstöße gegen Nachhaltigkeitsverpflichtungen für Zivilgesellschaft und die nationalen Beratungsgruppen (DAGs) zu erleichtern. Es soll Fristen geben, an die sich die Kommission bei der Behandlung von Beschwerden in der Regel halten wird. Die DAGs sollen außerdem besser eingebunden werden und durch die Veröffentlichung der Listen der teilnehmenden Organisationen für mehr Transparenz sorgen. Dies ist begrüßenswert, aber die Frage ist, wie es letztendlich umgesetzt wird. Auch muss die Kommission sichergehen, dass das einberufene Expertengremium über angemessenes, qualitatives Fachwissen in den betreffenden Bereichen – nicht nur Handelsfachwissen – aufweist, um dies angemessen zu behandeln.
Mehr Informationen zu der Grünen Position zur Nachhaltigkeit in Handelsabkommen können Sie hier in dem Grünen Positionspapier zu dem Thema finden.
Diesem Positionspapier zu Grunde liegt eine Studie, die das Institute for European Environmental Policy im Auftrag für die Grüne Fraktion im Europaparlament durchgeführt hat. Diese finden Sie hier.
Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu.
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