Pressestatement Streit um das Nachhaltigkeitskapitel des Handelsabkommens zwischen der EU und Korea

Zu den Ergebnissen des Expertenpanels zum Streit um das Nachhaltigkeitskapitel des Handelsabkommens zwischen der EU und Korea erklärt die Europaabgeordnete Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament: 

„Obwohl die EU-Kommission diesen Fall nun als Erfolg für die Effektivität der Nachhaltigkeitskapitel bezeichnet, zeigt der Expertenbericht, dass diese Kapitel doch noch viele Lücken aufweisen.

 Zwar attestiert das Panel einige Probleme und Unstimmigkeiten zwischen den koreanischen Arbeitsgesetzen und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Doch in der entscheidenden Frage, ob Korea gegen das Handelsabkommen verstoßen hat, weil immer noch einige IAO-Übereinkommen von Seiten Koreas nicht ratifiziert wurden, fehlt eine eindeutige Aussage. Die Begründung: Die Formulierung im Nachhaltigkeitskapitel dazu sei lediglich eine Verpflichtung sich diesbezüglich anzustrengen. 

Ob der Bericht nun beweist, dass die Verpflichtungen aus dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wirklich verbindlich sind, hängt immer noch davon ab, wie Korea jetzt reagiert. Falls Korea den Empfehlungen des Panels nicht folgt, seine Arbeitsgesetze in Einklang mit internationalen Prinzipien zu bringen und anstehende Ratifizierungsprozesse zügig abzuschließen, stehen der EU-Kommission keine weitere Instrumente zur Verfügung, um das Nachhaltigkeitskapitel durchzusetzen. Dieser Fall zeigt also das, was wir Grüne schon lange betonen: wir brauchen durchsetzbare und sanktionierbare Nachhaltigkeitsstandards in unseren Handelsabkommen.“ 

Hintergrund:

  • Die EU leitete Ende 2018 ein Verfahren ein, weil Korea 8 Jahre nach Inkrafttreten einige Kernverpflichtungen zu Arbeitnehmerrechten noch nicht erfüllt hatte. Nachdem formale Konsultationen zu keinem Ergebnis führten, beantragte die EU 2019 die Einsetzung eines Panels unabhängiger Experten. 
  • Der Bericht der Experten wurde heute veröffentlicht. Während das Gremium feststellt, dass das koreanische Arbeitsrecht in einigen Aspekten dem Prinzip der Vereinigungsfreiheit widerspricht, und daher mehrere Empfehlungen an Korea abgibt, um seine Arbeitsgesetze an die IAO-Konventionen anzugleichen, stellt das Panel im Bericht ebenfalls fest, dass Korea nicht im Widerspruch zum letzten Satz von Artikel 13.4.3 gehandelt hat, indem es keine „fortgesetzten und nachhaltigen Anstrengungen“ zur Ratifizierung der IAO-Kernübereinkommen unternommen hat. 
  • Laut dem Panel suggeriert die Formulierung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung den Charakter einer fortlaufenden Verpflichtung ohne ein spezifisches Zieldatum oder einen Zeitplan, und daher habe Korea „nicht inkonsequent“ gehandelt, da es laut dem Panel einige Anstrengungen unternommen hat (auch wenn sie weniger als optimal waren).
  • Im Handelsabkommen zwischen der EU und Korea haben sich beide Seiten verpflichtet, die internationalen Kernarbeitsrechte und -normen zu respektieren. Die EU war der Ansicht, dass die von Korea seit dem Inkrafttreten des Abkommens ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Bestimmungen nach wie vor unzureichend sind.