Pressestatement zur Untersuchung der Europäischen Ombudsfrau zum EU-Mercosur-Abkommen

Heute hat die Europäische Ombudsfrau Emily O’Reilly ihre Untersuchung zum Vorgehen der EU-Kommission im Rahmen der EU-Mercosur-Handelsverhandlungen abgeschlossen. Ihr Fazit ist eindeutig: Die Kommission hätte vor dem Abschluss der Verhandlungen eine aktualisierte Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung fertigstellen müssen. Ihr Versäumnis sei schlechte Verwaltungspraxis, so die Ombudsfrau.

 

Dazu erklärt die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Europäischen Parlament:

 

„Die Europäische Kommission hat beim EU-Mercosur-Abkommen viele Fehler gemacht. Sie hat darauf bestanden, ein Abkommen durchzudrücken, das auf einem 20 Jahre alten Mandat basiert, und das zu einer verstärkten Entwaldung im Amazonas und zu Millionen von zusätzlichen Tonnen CO2-Emissionen führen wird.

Nun bestätigt sich, worauf wir Grüne von Anfang an hingewiesen haben: Ohne eine aktualisierte Nachhaltigkeitsfolgeabschätzung hätten die Verhandlungen nicht abgeschlossen werden dürfen. Jetzt, fast zwei Jahre nach dem Abschluss der Verhandlungen, hat die EU-Kommission immer noch keine endgültige Folgenabschätzung veröffentlicht.

Die Situation in den Mercosur-Ländern hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Das Abkommen setzt voraus, dass starke nationale Gesetze zur Verhinderung von Abholzung und zum Schutz der Menschenrechte vorhanden sind. Doch in Brasilien zum Beispiel wurden diese nationalen Schutzmaßnahmen unter der Präsidentschaft von Bolsonaro komplett zerstört. Sie wieder aufzubauen könnte Jahrzehnte dauern und die möglichen negativen Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens enorm erhöhen. Diese neuen Umstände nicht zu berücksichtigen ist unverantwortlich.

Die EU-Kommission muss endlich einsehen, dass der einzige adäquate Weg nach vorne darin besteht, die Verhandlungen neu aufzunehmen. Sonst kann bleibt das Abkommen mit den Zielen des europäischen Green Deal unvereinbar.

  

Hintergrund:

 

  • Die Untersuchung der Ombudsfrau folgte auf eine Beschwerde von fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen, die besorgt darüber waren, dass die Kommission die Handelsgespräche ohne eine abgeschlossene Bewertung der möglichen wirtschaftlichen, sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen führte.
  • Die Ombudsfrau stellte fest, dass es Aufgabe der Kommission war, sicherzustellen, dass die Bewertung rechtzeitig abgeschlossen war.