Pressemitteilung: Alternative Streitbeilegung – Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Gang vors Gericht
Gerade hat die Europäische Kommission ihre Überarbeitung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung im Verbraucherschutz vorgestellt. Die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, kommentiert:
„Ob bei einer Streitigkeit mit dem Händler zur Gewährleistung beim Defekt der Waschmaschine oder bald zur Durchsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur – Rechtsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher beginnt bei der Um- und Durchsetzung von EU-Recht. Die europäischen Verfahren der alternativen Streitbeilegung sollen günstig und effektiv sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne den Gang vors Gericht an ihr Recht kommen. Leider sind diese Verfahren in einigen Mitgliedsstaaten nur schleppend angelaufen oder halbherzig umgesetzt. Daher begrüße ich den Vorschlag der Europäischen Kommission, der der alternativen Streitbeilegung im Verbraucherschutz neuen Schwung verleiht.
Egal ob offline oder online ist dabei zentral, dass unabhängige Dritte mit hohen Standards an Transparenz, Unparteilichkeit und Expertise Vertrauen in die Verfahren schaffen. Daher ist es sinnvoll, den Umfang der Richtlinie auszuweiten und so auch manipulative Werbung oder ungerechtfertigtes Geoblocking aufzunehmen. Ich begrüße außerdem, dass die Verfahren insgesamt vereinfacht werden sollen und Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Hilfestellung bekommen. Mit Übersetzungen oder zusätzlichen Erklärungen werden die Hürden für die Verfahren gesenkt.
Mehr Anreize für Händler und Unternehmen, an den Verfahren teilzunehmen, sind ein guter erster Schritt, damit alternative Streitbeilegung breiter genutzt wird. Allerdings bleibt auch die Überarbeitung der Richtlinie für alternative Streitbeilegung bei der Freiwilligkeit für Unternehmen und führt lediglich eine Auskunftspflicht ein. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in besonders oft von Streitigkeiten betroffenen Sektoren mit ihren Anliegen nicht ins Leere laufen, müssen wir im Gesetzgebungsverfahren prüfen, wie wir hier weitere Anreize schaffen können.“