Pressemitteilung: Einigung über die Umsetzung des Nordirland-Protokolls

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, wird heute den britischen Premierminister Rishi Sunak treffen. Es wird erwartet, dass sie eine Einigung über die Umsetzung des Nordirland-Protokolls ankündigen.

Um 16 Uhr kommen die EU-Botschafter*innen in Brüssel zu einem Treffen mit Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič zusammen, bei dem sie über die Vereinbarung informiert werden sollen.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments und Berichterstatterin für die Umsetzung des Nordirland-Protokolls, kommentiert:

„Nach jahrelanger Fundamentalopposition der britischen Regierung zur Implementierung des Nordirland-Protokolls ist es überaus erfreulich, dass Premierminister Sunak und Kommissionspräsidentin Von der Leyen heute Lösungen präsentieren wollen. Zwar steht Sunak weiterhin unter immensem innenpolitischen Druck der Brexit-Hardliner und der nordirischen DUP, aber gleichzeitig ist der Premier realpolitisch genug, um das ökonomisch stark gebeutelte Königreich nicht noch in einen Handelskonflikt mit der EU zu treiben. Wichtig ist, dass die Lösung des Zollstreits so gestrickt ist, dass sie den Frieden auf der irischen Insel schützt und gleichzeitig den Binnenmarkt nicht gefährdet. Diese Herausforderung wird bei sich immer weiter auseinanderentwickelnden Standards im Vereinigten Königreich und der EU immer größer.“

Hintergrund:

Einzelheiten der Vereinbarung sind noch nicht bekannt. Wir werden eine aktualisierte Analyse und eine Bewertung senden, sobald ein Text vorliegt.

Was wir erwarten:

  • Vereinfachte Zollkontrollen für Waren, die von Großbritannien nach Nordirland befördert werden („green lanes“) und somit im Vereinigten Königreich bleiben. Welche Dokumentationspflichten es für Händler gibt und wie dies kontrolliert wird, ist von entscheidender Bedeutung, da es keine weitere Zollgrenze zwischen Nordirland und dem EU-Binnenmarkt geben wird.
  • Vollständige Kontrollverfahren für Waren, die in die Republik Irland und damit in den EU-Binnenmarkt gelangen.
  • Eine erneute Verpflichtung, Streitigkeiten zunächst über spezialisierte Ausschüsse oder ein Schiedsverfahren zu regeln, bevor der Europäische Gerichtshof angerufen wird – aber keine grundlegenden Änderungen an der Rolle des Europäischen Gerichtshofs.
  • Eine stärkere Einbeziehung der gewählten Vertreter*innen Nordirlands in die Umsetzung des Nordirland-Protokolls.
  • Weitere Vereinfachungen für nordirische Unternehmen, z.B. bei der Verwaltung der Mehrwertsteuer.
  • Die Klärung der Frage, ob die EU-Beihilfevorschriften noch für Nordirland gelten.

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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