Pressemitteilung: EU Handelsausschuss stimmt für ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz

Heute hat der Handelsausschuss im Europaparlament seine Stellungnahme zum Europäischen Lieferkettengesetz abgestimmt. Der Handelsausschuss hat geteilte Kompetenzen zum Geltungsbereich, der Behebung negativer Auswirkungen und dem Annex zusammen mit dem federführenden Rechtsausschuss.

Anna Cavazzini, Grüne Schattenberichterstatterin im Handelsausschuss zum EU-Lieferkettengesetz kommentiert:

“Ein Erfolg für Menschenrechte und das Klima: der Handelsausschuss verschärft den  Kommissionsvorschlag zum EU-Lieferkettengesetz und schließt Schlupflöcher. Trotz erheblichen Lobbydrucks ist es uns gelungen, den Anwendungsbereich auf mittlere Unternehmen auszuweiten – auch kleine Unternehmen sollen den Sorgfaltspflichten unterliegen, insofern sie in Risikosektoren aktiv sind. Der Geltungsbereich soll sich auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken und nicht nur “direkte Geschäftsbeziehungen” betreffen, so wie die Kommission das vorgeschlagen hatte. Die Umwelt- und Klimapflichten werden gestärkt. Dieser richtungsweisende Kompromiss sendet ein starkes Signal an den Rechtsausschuss, in dem die Verhandlungen nun in die entscheidende Phase gehen. Dieses Gesetz kann ein echter Gamechanger werden, um die Globalisierung nachhaltig zu gestalten.“

Hintergrund: 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Handelsausschuss gelungen ist, den Vorschlag der Kommission in einigen wichtigen Punkten zu verbessern. Hier die Details:

  • Der Text behält das Konzept „Wertschöpfungskette“ bei, obwohl sowohl die EVP-Fraktion als auch die EKR-Fraktion den Begriff mit “Lieferkette” ersetzen und damit den Geltungsbereich abschwächen wollten. In der Definition der Wertschöpfungskette werden ausdrücklich vor- und nachgelagerte Bereiche genannt. Sie schließt auch indirekte Geschäftspartner ausdrücklich mit ein.
  • Die Abgeordneten konnten sich darauf einigen, den Verweis auf „etablierte“ Geschäftsbeziehungen zu streichen. Diese Streichung hatte auch der Rat in seiner Stellungnahme im Dezember vorgenommen, denn der Begriff ist so vage, dass er Rechtsunsicherheit für viele Unternehmen bedeutet hätte.
  • Der Geltungsbereich der Regulierung wird auf mittelgroße Unternehmen und – in Hochrisikosektoren  – auch auf kleine Unternehmen erweitert. Zwar hatten wir Grüne uns dafür eingesetzt, dass das Gesetz für alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden gilt, dennoch ist dies auch ein für die Grünen/EFA tragfähiger Kompromiss, denn er steht im Einklang mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
  • Der Handelsausschuss nimmt den Finanzsektor in die Hochrisikosektoren auf.
  • Es ist uns auch gelungen, die Definition der Umweltauswirkungen um „internationale Umwelt- und Klimagesetzgebung“ zu erweitern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die im Anhang aufgeführten Konventionen, denn für manche Umweltprobleme gibt es noch keine internationalen Abkommen.
  • Wir Grüne konnten außerdem den Text zu Branchenregelungen nachschärfen, indem wir eine Teilnahme nicht als einen Freibrief sehen, sondern auch die individuelle Verantwortung der Unternehmen betonen. Dies ist nötig, weil Branchenregelungen zwar durchaus bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten helfen können, die Praxis aber zeigt, dass es zu oft zu viele Lücken gibt.
  • Die Bestimmungen bezüglich Beschwerdeverfahren konnten verbessert werden: Die Zivilgesellschaft muss mit einbezogen werden und die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Unternehmen den Betroffenen Informationen darüber zur Verfügung stellen, wie sie Zugang zu den Beschwerdestellen erhalten und diese nutzen können.

Der weitere Prozess im Europaparlament ist wie folgt: im März wird der federführende Rechtsausschuss über seine Position zum Lieferkettengesetz abstimmen, in die auch die Stellungnahmen der anderen Ausschüsse mit einfließen wird. Geplant ist, im Mai im Plenum über die Position des Europaparlaments abzustimmen. Danach werden der Rat und das Europaparlament, zusammen mit der EU-Kommission, im sogenannten Trilogverfahren die finale Version der Richtlinie verhandeln.