Pressemitteilung: Stationäre Grenzkontrollen verstoßen gegen EU-Recht

Laut Presseberichten spricht sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach anfänglicher Ablehnung inzwischen für stationäre Kontrollen an der Grenze zu Polen und Tschechien aus, dazu kommentiert Anna Cavazzini, bündnisgrüne Europaabgeordnete für Sachsen:

„Mit ihrer Ankündigung von Grenzkontrollen knickt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor den Forderungen der konservativen Innenminister Sachsens und Brandenburgs in der heißen Phase der Landtagswahlkämpfe ein. Stationäre  Grenzkontrollen aufgrund von Migrationsbewegungen verstoßen gegen EU-Recht. Es ist außerdem fraglich, ob Schleuserkriminalität damit wirklich das Handwerk gelegt werden kann. Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisiert den Vorschlag wegen des enormen Aufwandes.

Demgegenüber sind die Nachteile gerade in Grenzregionen wie in Sachsen enorm: Kilometerlange Staus an der Grenze stehen dem immer engeren Zusammenleben in der EU und dem reibungslosen Waren- und Personenverkehr im Binnenmarkt entgegen. Ich appelliere an die Bundesinnenministerin, nicht aus wahltaktischen Gründen auf Scheinlösungen einzugehen, und an die EU-Kommission, eine mögliche Notifizierung stationärer Grenzkontrollen Deutschlands abzulehnen und durchzusetzen. In der Migrationspolitik brauchen wir europäische Lösungen und Solidarität, keinen plakativen Populismus.“

Erst kürzlich hatte ich eine Kurzstudie in Auftrag gegeben. Politische Fazit der Studie: Die Ausweitung der bestehenden Grenzkontrollen Deutschlands zu Österreich auf die sächsischen Binnengrenzen sind genau wie die bestehenden Grenzkontrollen ohne neue Bedrohungslage europarechtswidrig.

Die gesamte Studie findest ist hier zu finden.