Pressemitteilung: Trilogeinigung – Das Recht auf Reparatur kommt

Gestern Nacht haben sich Europaparlament, Europäische Kommission und Rat in den Trilogverhandlungen auf das Recht auf Reparatur geeinigt.

Die Grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie Grüne Schattenberichterstatterin für das Recht auf Reparatur kommentiert:

“Das europäische Recht auf Reparatur ist ein Durchbruch im Verbraucherschutz. Hersteller von Produkten wie Staubsaugern oder Kühlschränken werden dazu verpflichtet, ihre Produkte auch zu reparieren. Damit wandern weniger Produkte bei kleinen Defekten direkt in die Tonne und Reparieren wird schneller und einfacher. Das schont Ressourcen und vermeidet Elektroschrott. 

Das Recht auf Reparatur ermöglicht jetzt in vielen Fällen die nachhaltige Wahl für Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft im Übergang zur Kreislaufwirtschaft. 

Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird. 

Als Europaparlament konnten wir erfolgreich durchsetzen, dass Praktiken wie die Serialisierung von Ersatzteilen durch Hersteller unterbunden werden, die einer Reparatur faktisch im Wege stehen. 

Mit einer Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr nach einer Reparatur gibt es für reparaturwillige Verbraucherinnen und Verbraucher einen neuen Anreiz, sich für die Reparatur zu entscheiden.

Leider hat der Rat den Vorschlag vehement abgelehnt, zusätzlich Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung immer Vorrang vor Ersatz einzuräumen. 

Unter das Recht auf Reparatur fallen alle Produkte der geltenden Ökodesign-Regeln und nach und nach dann auch alle Produkte unter der neuen Verordnung. 

Das Recht auf Reparatur kann so das Ende der Wegwerfgesellschaft einläuten.“