Pressestatement: Abstimmung der Batterieverordnung im IMCO-Ausschuss

Am 9. Dezember wird der Binnenmarktausschuss über die EU-Batterieverordnung abstimmen. Wir erwarten eine große Mehrheit für die Kompromissänderungsanträge.

Anna Cavazzini, Verhandlerin der Grünen/EFA-Fraktion für die Batterieverordnung und Vorsitzende des Binnenmarktausschusses kommentiert:

„Die EU-Batterienverordnung ist einer der wichtigsten Bausteine auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft. Nicht nur für die Energiewende wird der Gebrauch von Batterien steigen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Batterien so lange wie möglich nutzen und die wertvollen Ressourcen wiederverwerten.“

„Mit der neuen Verordnung werden Verbraucher*innen endlich in der Lage dazu sein, Batterien in Geräten des täglichen Gebrauchs einfach und unkompliziert auszutauschen. Die Batterien selbst werden eine längere Lebenszeit haben und es werden nur Batterien, die mit nachhaltig gewonnen Rohstoffen hergestellt werden, auf den EU-Binnenmarkt gelangen.“

„Der Binnenmarktausschuss hat den Kommissionsvorschlag so verschärft, dass er noch umfassender Verbraucher*innen und die Umwelt schützt.“

Kontext:

  • Die Batterieverordnung ist die erste Gesetzgebung im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft.
  • Über die Verordnung wird am 26. Januar im Umweltausschuss und im Februar im Plenum abgestimmt.

Zum Inhalt der Stellungnahme des Binnenmarktausschusses:

  • Die wichtigsten Bestimmungen über die Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit von Batterien, den Zustand einer Batterie und die Sorgfaltspflicht decken nun viel mehr Batterietypen ab als im Kommissionsvorschlag.
  • Die Informationsanforderungen werden verbessert und präzisiert, einschließlich des Batteriepasses – er wird den Verbraucher*innen helfen, nachhaltige Batterien auszuwählen, eine bessere Rückverfolgbarkeit der Batterien und ihrer Bestandteile zu gewährleisten, das Recycling und die Wiederverwendung zu erleichtern.
  • Der Artikel über die Reparatur wird verbessert, inklusiver neuer Sicherheitsvorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Endnutzer*innen die Batterien in ihren Geräten und Apparaten (einschließlich E-Bikes/E-Scooter…) selbst austauschen können und dass unabhängige Reparateur*innen ihre Arbeit machen können. Der Artikel verbietet auch Techniken, die von Unternehmen eingesetzt werden, um den Batteriewechsel zu verhindern (wie bei der Verwendung von Software oder das Verkleben der Batterie), und stellt sicher, dass Ersatzbatterien bis zum Ende der erwarteten Lebensdauer des letzten auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Geräts dieses Modells verfügbar sind.
  • Der Teil der Verordnung, der die Sorgfaltspflicht betrifft, wurde im Vergleich zum Kommissionsvorschlag erheblich nachgeschärft. Er entspricht jetzt der Positionierung des Parlaments zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht und deckt alle Batterien ab.
  • Der Prozess zur Konformitätsbewertung ist robust, mit strengeren Anforderungen als im KOM-Vorschlag.
  • Die Verbraucher*innen haben die Möglichkeit, gefährliche Batterien direkt den Marktüberwachungsbehörden zu melden.

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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