Pressestatement: Entwaldungsfreie Lieferketten – Reaktion zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission

Gerade hat die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten veröffentlicht. Studien zufolge verursacht die EU durch ihre Importe 16 Prozent der weltweiten Regenwald-Abholzung. Dazu kommentiert die Europaabgeordnete Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Dieser Gesetzesvorschlag ist wegweisend. Er hat das Potential, den Anteil an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung durch europäische Importe zu verkleinern. Er stoppt Produkte bevor sie auf den Binnenmarkt gelangen, wenn sie mit Abholzung in Verbindung stehen, selbst wenn die Entwaldung im betreffenden Drittland als legal angesehen wird.

Leider beschränkt sich der Vorschlag der Kommission nur auf Wälder und nicht auf Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Hier vertun wir eine große Chance, auch die Zerstörung anderer Ökosysteme einzubeziehen.

Ein anschauliches Beispiel: Die EU trägt durch ihre Sojaimporte maßgeblich zur Abholzung der brasilianischen Cerrado-Savanne bei. Das Handelsabkommen  zwischen der EU und Mercosur wird die Abholzung beschleunigen, sollte es in Kraft treten. Doch dieser wichtige Lebensraum fällt nicht unter die neue Verordnung. Daher werden wir uns dafür stark machen, den Umfang des Kommissionsvorschlags auszuweiten, um die grüne Lunge unseres Planeten zu schützen.“

Hintergrund

  • Der Kommissionsvorschlag für eine neue Verordnung zur „Entwaldung und Zerstörung von Wäldern – Verringerung der Auswirkungen von in der EU verkauften Erzeugnissen“ sieht eine Sorgfaltspflichtregelung für die gesamte Lieferkette vor. Ihr zufolge müssen die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/ die Importeure sowie große Händler der betreffenden Waren sicherstellen, dass die Waren auf eine Weise hergestellt wurden, die weder zur Entwaldung noch zur Waldschädigung beigetragen hat. Dabei setzt die EU-Kommission einen Stichtag zum 31. Dezember 2020.
  • Der Gesetzesvorschlag konzentriert sich auf den Import von Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja und Holz – sowie deren Folgeprodukte. Entgegen der Forderung des Europaparlaments werden Kautschuk und Mais nicht berücksichtigt, aber die EU-Kommission soll die Liste der Rohstoffe und Produkte zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüfen.
  • Der Vorschlag verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Die EU-Kommission wird eine Klassifizierung der Länder auf der Grundlage des Risikos der Abholzung und der Zerstörung von Wäldern erstellen und veröffentlichen. In Gebieten mit hohem Risiko wird von den Unternehmen eine größere Sorgfaltspflicht verlangt werden als in Gebieten mit geringerem Risiko.
  • Laut dem Gesetzesvorschlag sollen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verstöße gegen diese Verordnung durch Wirtschaftsbeteiligte und Händler mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden, zu denen Geldstrafen, die Beschlagnahme von Produkten oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen gehören.
  • Die EU-Kommission wird darüber hinaus die Namen der Wirtschaftsbeteiligten und Händler veröffentlichen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Die wichtigsten Lücken des Gesetzesvorschlags im Vergleich zu den Forderungen des Europäischen Parlaments sind:
    • in Bezug auf die Liste der erfassten Waren (der Vorschlag schließt Kautschuk und Mais aus);
    • hinsichtlich der Unternehmen, die eine Sorgfaltsprüfung durchführen müssen (der Vorschlag schließt Händler aus, die KMU sind, und gilt nicht für den Finanzsektor);
    • in Bezug auf die erfassten Ökosysteme (nur Wälder);
    • hinsichtlich des Umfangs der Sorgfaltspflicht (gilt nur für Entwaldung und Waldschädigung, nicht für Menschenrechte;
    • hinsichtlich Haftungsklauseln.

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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