Pressestatement: EU Kommission schließt sich der Klage gegen Turów an
Die Europäische Kommission wird sich der Klage der Tschechischen Republik gegen Polen zum Fall Turów anschließen. Das gab am Mittwochabend ein Sprecher der EU-Kommission bekannt. Die Klage läuft seit Februar diesen Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof – Europas höchstem Gericht. Es handelt sich um einen Rechtsstreit wegen der Erweiterung des polnischen Braunkohletagebaus Turów nahe der Grenze mit Deutschland und der Tschechischen Republik.
Dazu kommentiert Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Entscheidung der EU-Kommission der Klage Tschechiens gegen Polen beizutreten, ist ein starkes Zeichen und gut für die Menschen in der Region. Die EU-Kommission kommt ihrer Rolle als Hüterin der Verträge nach. Ich hatte die Kommission mehrfach genau dazu aufgefordert.“
„Für mich ist klar, dass Polen endlich handeln muss. Es gibt eine rechtlich bindende Entscheidung des Europäischen Gerichtshof und die muss umgesetzt werden. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen werden.“
„Die negativen Auswirkungen des Kohletagebaus in der Region müssen endlich gestoppt werden. Polen sollte einen konkreten Ausstiegsplan für Turów vorlegen und in Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn den Strukturwandel aktiv angehen. Gemeinsam können wir im Dreiländereck eine grenzüberschreitende Kohleausstiegsregion gestalten.“
Hintergrund
Die EU Kommission teilte im Dezember 2020 mit, dass Polen einige der Verstöße gegen das EU-Recht begangen habe, die die Tschechische Republik in dem Fall geltend gemacht hatte. Dazu gehörte die falsche Anwendung von EU-Gesetzen, die eine Konsultation der Öffentlichkeit und der Nachbarländer über die Verlängerung der Lebensdauer des Tagebaus vorschreiben.
Die tschechische Regierung hatte am 26.02.2021 die Klage gegen Polen angestrengt, da die Erweiterung des Tagebaus die Gemeinden auf der tschechischen Seite der Grenze schädigen. Die beiden Länder verhandeln derzeit parallel die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung.
Am 21. Mai 2021 ordnete der Europäische Gerichtshof an, dass Polen den Abbau in der von der staatlichen polnischen Firma PGE betriebenen Mine sofort stoppen muss, bis eine endgültige Gerichtsentscheidung in dem Fall gefallen ist. Dieser Entscheidung ist die polnische Seite bisher nicht nachgekommen.