Pressestatement: EU-Kommission stellt Überarbeitung von Richtlinie für Produktsicherheit vor

Mit ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie für Produktsicherheit will die Europäische Kommission sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Binnenmarkt den hohen Anforderungen an EU-weite Sicherheitsstandards entsprechen. In ihrem heute (Mittwoch, 30. Juni) vorgestellten Entwurf kündigt die EU-Kommission an, die hohen EU-weiten Standards besser durchzusetzen und neue Auflagen für Online-Marktplätze einzuführen. Sicherheitsmängel werden regelmäßig festgestellt u.a. bei Spielzeugen mit verschluckbaren Kleinteilen, Kosmetika, technischen Geräten wie Rauchmeldern und medizinischen Produkte wie Gesichtsmasken, die häufig über Online-Anbieter in die EU importiert werden. Das Europäische Parlament fordert in seinem Initiativbericht auf Initiative der Grünen/EFA-Fraktion eine bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung von Zoll und Marktüberwachung, eine strengere Prüfung importierter Produkte und verbesserte Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, begrüßt den Vorschlag und gesetzliche Verpflichtungen für Online-Anbieter:

„Giftstoffe in Kosmetika und Sicherheitsmängel bei Spielzeug, technischen Geräten oder Schutzmasken können Menschen in akute Gefahr bringen und haben auf dem EU-Binnenmarkt nichts verloren. Wir Grünen/EFA begrüßen den Vorstoß der Europäischen Kommission, die hohen EU-weiten Standards besser durchzusetzen. Es ist richtig, dass die EU-Kommission die Gesetzeslage an die Herausforderungen des wachsenden Onlinehandels anpassen will und neue Auflagen für Online-Marktplätze einführt. Für echten Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen wir Plattformbetreiber verpflichten, unsichere Produkte schnell aus dem Verkehr zu ziehen, damit der Schaden gar nicht erst entsteht. Die von der EU-Kommission vorgesehene Frist von fünf Tagen nach Meldung hingegen lässt das gefährliche Produkt viel zu lange weiter im Verkauf. Wenn eine Plattform verspricht, ein Produkt in 24 Stunden zu liefern, sollte sie genauso schnell auch ein gefährliches Produkt von ihrer Seite nehmen können.“

Zu einem Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zu diesem Thema, geht es hier entlang. 

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu.