Pressestatement: EuGH-Urteil zum Energiecharta-Vertrag

Der Europäische Gerichtshof hat gerade entschieden, dass der Energiecharta-Vertrag nicht zwischen den EU-Mitgliedstaaten gelten sollte.

 

Anna Cavazzini, Sprecherin der Grünen/EFA für Investitionspolitik, kommentiert:

„Dieses Urteil ist richtungsweisend, um die Wirkungsmacht des klimaschädlichen Energiecharta-Vertrags einzuschränken.

Doch leider haben Schiedsrichter die Tendenz, den Europäischen Gerichtshof einfach zu ignorieren. Daher brauchen wir eine grundsolide Entscheidung des Rates, dieses Urteil auch umzusetzen und so weitere Fälle zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.“

 

Hintergrund:

  • Das Urteil ist von großer Bedeutung, da über 60 Prozent der Investitionsschiedsverfahren nach dem ECT innerhalb der EU stattfinden. So haben beispielsweise europäische Investoren – darunter RWE – die jüngsten Klagen gegen den niederländischen Kohleausstieg angestrengt.
  • Eine deutsche Zusammenfassung des Urteils „Rechtssache C-741/19 – Republik Moldau gegen Komstroy LLC, Rechtsnachfolgerin von Energoalians“ ist hier verfügbar.
  • Die relevanten Absätze des Originalurteils (auf Französisch) sind die Absätze 64 und 66

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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