Pressestatement: EuGH verhängt im Fall Turów tägliche Geldstrafe von 500 000 Euro

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat im Fall der Klage der Tschechischen Republik gegen Polen aufgrund des Tagebaus Turów eine Geldstrafe von 500.000 EUR pro Tag verhängt, die mit sofortiger Wirkung beginnt. Die polnische Regierung und das staatliche Kohleunternehmen PGE hatten sich bisher geweigert, den Braunkohleabbau in Turów, das an der polnisch-tschechisch-deutschen Grenze liegt, einzustellen.

Dazu kommentiert Anna Cavazzini, Europaabgeordnete für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:

„Diese Entscheidung war längst überfällig. Seit dem 21. Mai sollten die Bagger in Turów still stehen, doch nichts war passiert. Die europäischen Institutionen erhöhen jetzt den Druck zur Einhaltung. Das EuGH-Urteil gegen den rücksichtslosen Kohleabbau in Polen ist zu begrüßen, geht aber bei weitem nicht weit genug.“

„Fraglich bleibt, ob diese neue Entscheidung des EuGH überhaupt ernst genommen wird von Polen – oder wie die frühere Entscheidung im Mai zum vorübergehenden Stopp ignoriert wird.“

Hintergrund

Das heutige Urteil ist nächster Schritt in der Klage der tschechischen Regierung gegen die Entscheidung Polens, Turów eine Lizenzverlängerung bis 2026 und eine weitere Lizenzverlängerung bis 2044 zu gewähren. Für beide Lizenzverlängerungen sind keine ordnungsgemäße öffentliche Konsultation oder Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß EU-Richtlinien durchgeführt wurden.

Der Tagebau beeinträchtig nachweislich die Wasserversorgung tausender tschechischer Familien und sorgt auf deutscher Seite für Senkungen, die Häuser in der Umgebung der deutschen Stadt Zittau weiter beschädigen
könnten.

Seit der Einreichung der Klage haben die Verhandlungen zwischen Polen und der Tschechischen Republik keinen Kompromiss erzielt und scheinen in einer Sackgasse zu stecken. Die erste Anhörung zur Klage wird am 9. November 2021 in Luxemburg stattfinden. Der EuGH hatte dem Antrag Polens auf ein beschleunigtes Verfahren zugestimmt. Polen erwartet sich dadurch ein Urteil für das Frühjahr 2022, wodurch verhängte Geldstrafen aufgehoben werden.

Quellen:

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

Hier können Sie sich für meinen Presseverteiler anmelden.