Pressestatement: Leak des EU-Lieferkettengesetzes – ein großer Schritt Richtung nachhaltiger und fairer Lieferketten

Der Entwurf der Europäischen Kommission zum europäischen Lieferkettengesetz wurde soeben geleakt. Die Grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Schattenberichterstatterin zum europäischen Lieferkettengesetz im Handelsausschuss, kommentiert:

 

“Ich habe lange für ein europäisches Lieferkettengesetz gekämpft und begrüße es sehr, dass die Kommission den Forderungen des Europäischen Parlaments nachgekommen ist und endlich einen Entwurf vorlegt. Das Gesetz schiebt Menschenrechtsverletzungen bei der Produktion von Waren, die auf dem europäischen Binnenmarkt landen, einen Riegel vor. Bisher konnten es sich viele Unternehmen zu leicht machen. Mit dem europäischen Lieferkettengesetz können sie nicht länger die Augen vor dem verschließen, was in ihren Lieferketten passiert, wenn beispielsweise in Indien Arbeiter*innen beim Färben von Baumwolle durch chemische Substanzen verätzt werden oder in Fabriken in Bangladesch Arbeitsunfälle durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen passieren. 

Die europäischen Unternehmen müssen nun Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen, Sorgfaltsprüfungen durchführen und auftretende Probleme beheben. Ich begrüße, dass die Kommission neben den menschenrechtlichen auch umweltbezogene Pflichten vorschlägt und einen Haftungsmechanismus einführt, der den Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Gerichten vereinfacht. Auch Manager werden in die Pflicht genommen und müssen die Umsetzung des EU Green Deal in ihre Unternehmensstrategien integrieren. Hier geht der Gesetzesvorschlag eindeutig weiter als das deutsche Gesetz. 

Dennoch lässt der Entwurf noch Raum für Verbesserungen. Die Beschränkung der Sorgfaltsprüfung auf “etablierte Geschäftsbeziehungen” könnte zu Schlupflöchern führen. Ein Unternehmen, das ständig seine Zulieferer wechselt, könnte so die Regeln umgehen.  Die pauschale Befreiung aller KMU von den Sorgfaltspflichten bedeutet leider auch, dass 99 Prozent der Unternehmen in der EU Business as usual betreiben können.  Zwar muss es Abstufungen nach Risiko und Größe geben, aber eine pauschale Ausnahme von KMU, selbst wenn sie in Risikosektoren aktiv sind, ist eine verpasste Chance.” 

 

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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