Pressestatement: Revision der Handelspräferenzen für Entwicklungsländer

Die EU-Kommission hat soeben die Revision des Allgemeinen Präferenzsystems vorgestellt, also der EU-Verordnung über Handelspräferenzen für Entwicklungsländer. Dazu erklärt die Europaabgeordnete Anna Cavazzini, handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU-Kommission vorschlägt, Entwicklungsländer zur Einhaltung des Pariser Abkommens zu verpflichten – als Gegenleistung für Zollsenkungen. Dies ist ein großer Schritt nach vorn in Richtung der Erfüllung der Nachhaltigen Entwicklungsziele. Ich begrüße insbesondere, dass es nun die Möglichkeit geben wird, die Präferenzen bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Klima- und Umweltkonventionen zu entziehen – zusätzlich zu den Menschen- und Arbeitsrechten, wie es bereits der Fall ist.“

„Allerdings muss sich die EU viel stärker auf die wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen in den Entwicklungsländern konzentrieren. Seit Jahren gibt es Bedenken hinsichtlich der Transparenz des Überwachungsprozesses und der Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Wenn diese Aspekte nicht vollständig berücksichtigt werden, wird die Revision des Systems nicht effektiv zu einer nachhaltigen Entwicklung und einem höheren Wohlstand im globalen Süden führen.“

Hintergrund:

  • Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union. Es gewährt Entwicklungsländern Zollermäßigungen, sogenannte „Zollpräferenzen“, bis hin zu vollständiger Zollfreiheit.
  • Die EU bietet:
    • Standard-APS für Länder mit niedrigem und niedrigem bis mittlerem Einkommen. Dies bedeutet eine teilweise oder vollständige Beseitigung der Zölle auf zwei Drittel der Zolltarifpositionen.
    • APS+: die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung. Sie senkt dieselben Zölle auf 0 % für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die 27 internationale Konventionen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung umsetzen.
    • EBA (Everything But Arms): die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder, die ihnen einen zoll- und kontingentfreien Zugang für alle Produkte außer Waffen und Munition gewährt.

Presseanfragen richten Sie bitte an: anna.cavazzini@europarl.europa.eu

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