Pressestatement zu Äußerungen des Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli zum Braunkohletagebau Turów

Der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli äußert sich in einer Antwort auf den gemeinsamen Brief von Europaabgeordneten zum Braunkohletagebau Turów an der dt.-tsch.-poln. Grenze und betont, dass Polen womöglich ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

Dazu erklärt die sächsische Europaabgeordnete Anna Cavazzini von Bündnis 90/Die Grünen:

„Es freut mich, dass diese hoch umstrittene Verlängerung des Tagebaus Turów endlich die nötige Aufmerksamkeit erfährt. Die Klarheit der Worte des Präsident des Europäischen Parlaments, Sassoli, stimmen mich positiv. Endlich handelt die EU-Kommission.
Ich begrüße, dass die EU-Kommission ein Verwaltungsverfahren gegen Polen eingeleitet hat. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem Vertragsverletzungsverfahren.“

Sassoli versichert uns in seinem Brief, dass er persönlich die Situation in Turów beobachtet. Das unterstreicht die Bedeutung der Umweltkatastrophe, die sich dort abspielt. Ich habe bereits mehrfach auf die negativen Auswirkungen für Luft, Klima, Trinkwasser, Boden und den Lärm des Braunkohletagebaus hingewiesen.


Hintergrund:

Am 30. April 2020 wäre die Lizenz für den Braunkohletagebau in Turów ausgelaufen. Doch Mitte März hatte die polnische Regierung die Verlängerung der Lizenz für weitere 6 Jahre bewilligt. Das
widerspricht dem EU-Recht, mahnten 10 Europaabgeordneten aus Tschechien und Deutschland in einem Brief an den Präsidenten Sassoli. Sie forderten Anfang April die Prüfung eines
Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, darunter auch die sächsische GRÜNEN Europaabgeordnete Anna Cavazzini.

Nun gab es die Antwort des Präsidenten des Europaparlaments. In einem langen Antwortschreiben schildert Sassoli, dass bereits ein Verwaltungsverfahren gegen Polen eingeleitet ist. Dadurch hat die Europäische Kommission die polnischen Behörden aufgefordert Informationen über die genauen Umstände der Verlängerung und des Projekts zu liefern. Sassoli führt aus, dass ein solches Verfahren in einigen Fällen und abhängig von der Antwort der nationalen Behörden zur Einleitung eines formellen Gerichtsverfahrens führen kann.
Die Europäische Kommission leitete bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen fehlerhafter Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie ein. Diese ist immer noch anhängig.

Antwortschreiben des Präsdidenten des Europaparlaments Sassoli Herunterladen