Pressestatement zu Turów: EU Kommission bestätigt Vertragsverletzung durch Polen

Die EU Kommission hat heute im Beschwerdeverfahren zum Braunkohletagebau Turów die Einwände der Tschechischen Republik gegen Polen bestätigt. In einer begründeten Stellungnahme sieht die EU Kommission an mehreren Stellen rechtliche Bestimmungen der EU verletzt. Diese begründete Stellungnahme ermöglicht es Tschechien nun zur Durchsetzung des EU-Rechts vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete von Die Grünen/EFA im Europaparlament kommentiert:

Endlich haben wir es schwarz auf weiß. Der Braunkohletagebau Turów verletzt das EU-Recht. Seit der Verlängerung der Bergbaulizenz im März 2020 haben wir – sowohl NGOs als auch Politiker:innen – grenzüberschreitend auf die Vertragsverletzungen aufmerksam gemacht. Die Bestätigung durch die EU Kommission heute gibt unserer Kritik Recht.

Die EU Kommission kommt mit ihrer Stellungnahme endlich ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nach.

Jetzt müssen dieser Entscheidung Handlungen folgen und der illegale Bergbau in Turów gestoppt werden bis alle rechtliche Angelegenheiten geklärt sind. Die Tschechische Republik erhält somit vollste Rückendeckung um ihre Beschwerde als fundierte Klage vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Auch für Sachsen ist das eine wichtige Bestätigung.

Die ganze begründete Stellungnahme der EU Kommission finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2452