Pressestatement zur Beschwerde der Tschechischen Republik gegen Turów

Die Tschechische Republik hat gestern bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen Polen eingereicht. Die Beschwerde befasst sich mit dem Verstoß Polens gegen das EU-Recht im Zusammenhang mit der Verlängerung der Genehmigung für Bergbautätigkeiten des Braunkohletagebaus Turów. Die Europäische Kommission muss innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen.

Dazu erklärt Anna Cavazzini, bündnisgrüne Europaabgeordnete für Sachsen:

„Es ist ein deutliches Zeichen, dass sich die Tschechische Republik direkt an die Europäische Kommission wendet, um die Einhaltung des EU-Rechts zu erwirken. Rund um die Verlängerung der Lizenz des Tagebaus gab es Verfahrensverstöße wie das Zurückhalten von Informationen. Seit Mai läuft der Tagebau nach Einschätzung vieler Experten deshalb illegal.“

„Auch Deutschland und insbesondere Sachsen sollte prüfen, ob alle rechtlichen Mittel bereits ausgeschöpft wurden. Besonders in den Grenzregionen dient das EU-Recht dem Schutz der Bürger*innen. Emissionen, Wasser- und Luftverschmutzung – das alles macht nicht an der Grenze halt.“

„Die EU-Kommission muss die tschechische Beschwerde stützen, um Polen zum Einlenken zu bringen. Die Kommission ist die Hüterin der Verträge und muss sicherstellen, dass EU-Recht eingehalten wird.“

„Für mich ist der Weg in die Zukunft ganz klar. Tschechien, Polen und Deutschland müssen sich gemeinsam an einen Tisch setzen. Vielversprechend ist, dass Polen jetzt auch endlich ein Kohleausstiegsdatum verkündet hat. Mit Hilfe von Dialogen, dem Austausch von best practice, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und EU-Fördergeldern kann im Dreiländereck eine europäische Kohleausstiegsregion entstehen.“

Hintergrundinformationen:

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat in Zusammenarbeit mit dem  Außenministerium  am 30.09.2020 bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde wegen eines Verstoßes der Republik Polen gegen das EU-Recht im Zusammenhang mit der Verlängerung der Genehmigung für Bergbautätigkeiten im Kohletagebau Turów eingereicht.

Polen verweigert es, detailliertere Informationen über die bis 2026 erteilte Bergbaulizenz oder über das dazugehörige Verfahren zu liefern. Gleichzeitig erlaubte Polen weder der Tschechischen Republik noch der betroffenen Öffentlichkeit, an diesem Verfahren teilzunehmen, und untersagte eine gerichtliche Überprüfung der fraglichen Genehmigung. Der Text der Genehmigung wurde mehr als fünf Monate nach ihrer Erteilung an die Tschechische Republik gesendet, und es fehlten einige grundlegende Informationen. Die zugrunde liegende Umweltverträglichkeitsprüfung scheint nicht ordnungsgemäß berücksichtigt worden zu sein.

Die vollständige Nachricht ist auf der Seite des Ministeriums zu finden:

https://www.mzp.cz/cz/news_20200930-Kauza-Turow-CR-je-presvedcena-ze-doslo-k-poruseni-unijniho-prava-Poslala-podnet-k-EK