EU-Lieferkettengesetz: Abstimmung im Handelsausschuss des Europaparlaments

Nach intensiven Verhandlungen wurde eben vom Handelssauschuss (INTA) des Europäischen Parlaments eine Stellungnahme zu den handelsbezogenen Aspekten eines zukünftigen EU-Lieferkettengesetzes angenommen. 

Die Stellungnahme wird zu einem legislativen Bericht des Parlaments mit Empfehlungen an die EU-Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen beitragen. Der Berichtsentwurf, der noch im Rechtsausschuss bearbeitet wird, schlägt neue EU-Regeln vor zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards. 

Der EU-Justizkommissar hatte bereits im April einen europäischen Gesetzesvorschlag für die unternehmerische Sorgfaltspflicht für 2021 angekündigt. Der Bericht des Europäischen Parlaments soll eine klare Richtlinie für den Gesetzentwurf der Kommission setzen. In der Stellungnahme des Handelsausschusses werden besonders die Handelsaspekte eines solchen EU-Rahmens erarbeitet. 

Innovativ ist, dass ein Änderungsantrag von Anna Cavazzini als Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA Fraktion angenommen wurde, in dem sich der Ausschuss für ein Importverbot von Produkten, die im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit stehen, äußerte. Das würde zum Beispiel die Einfuhr von Waren stoppen, die mit Zwangsarbeit von Uiguren in China produziert worden sind.

Äußerst strittig war zudem die Abstimmung zu einem Änderungsantrag zur Schaffung eines wirksamen Zugangs zu Abhilfe für betroffene Personen und zur Sicherstellung von Haftung für verursachte Schäden. Die EVP-Fraktion war strikt gegen die Haftung von europäischen Unternehmen im Falle von Verstößen. Somit hat sie sich letztendlich durchsetzen können, da der Änderungsantrag mit 20 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen keine Mehrheit bekam. Letztlich wird diese Frage aber ohnehin im federführenden Rechtsausschuss erneut behandelt.

Dazu erklärt Anna Cavazzini, Schattenberichterstatterin für die Grünen/EFA:

„Nur mit der rechtlichen Verankerung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen können wir es schaffen, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette zu garantieren. 

Ich bin froh, dass der Ausschuss für meinen Änderungsantrag zum Importverbot von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang stehen, gestimmt hat, denn eine wichtige Dimension für ein effektives EU-Lieferkettengesetz ist natürlich unsere Handelspolitik. 

Der zukünftige EU-Rahmen bedarf konkreter ergänzender Handelsmaßnahmen, um den Zugang zum EU-Markt nur für solche Produkte und Unternehmen zu erlauben, die unseren hohen Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Nun hat sich auch der Handelsausschuss des EU-Parlaments klar dafür ausgesprochen.

Allerdings hat der Ausschuss knapp die Chance verpasst, ein klares Signal zu setzen: um wirksam zu sein muss das EU-Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftung ermöglichen, wenn ein Schaden eingetreten ist.“

Unter diesem Link finden Sie die finale Stellungnahme des INTA.

Die vollständige Liste der Änderungsanträge von Anna Cavazzini sind hier zu finden.